Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 183

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steigen ständig und verändern sich durch Marktentwicklungen, Konsumverhalten und wirtschaftlichen Wettbewerb.

Mit dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz erfüllen wir folgende Punkte: Wir können Umwelt-standards in Österreich erhalten und unsere Position ausbauen, wir erfüllen längst fällige EU-Vorgaben, ermöglichen Kreisläufe und fördern die Nachhaltigkeit.

Im Vorfeld dieser Diskussion zum Abfallwirtschaftsgesetz gab es viele unterschiedliche Positionen zwischen Wirtschaft, Industrie, Interessenvertretungen, Behörden und Politik. Die Bedenken haben damit geendet, dass es zum Schluss nach einer guten Diskussion breiten Konsens gab und dieser eigentlich breiter ist, als wir vorher angenommen haben.

Die Eckpunkte des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes sind Verfahrenskonzentration und weniger Bürokratie. Abfallvermeidung und -verwertung haben Priorität. Es ist festgelegt, was Abfall ist und was Abfall wird. Es gibt ein elektronisches Datenmanagement, und auch Qualitätsstandards bei der Sammlung und Behandlung werden fixiert.

Aus Sicht der Länder ist entscheidend, dass es künftig Rechtssicherheit zwischen Bund und Ländern gibt und der Landeshauptmann Bewilligungen erteilt.

Aus Sicht der Landwirtschaft, der Waldbesitzer und der Biomassevertreter ist es wichtig, dass Sägerestholzprodukte nicht von vornherein als Abfall gelten, sondern dass Biomasse Biomasse bleibt, mechanisch behandeltes Frischholz nicht von vornherein Abfall ist und Hobelspäne vom Zimmerer oder Tischler Biomasse bleiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Im Abfallwirtschaftsgesetz werden Reststoffe, die keine Gefahr für Boden, Luft und Bürger darstellen, nicht restriktiv als Abfall dargestellt, sondern nach Prüfung und Endfeststellung zugeordnet. Auch für Liegenschaftseigentümer gibt es klare Regelungen. Man muss Liegenschaften nicht einzäunen, um vor Ablagerungen zu schützen, man muss aber, wenn Ablagerungen vorgenommen werden, Abwehrmaßnahmen einleiten und ab Zeitpunkt der Feststellung Anzeige gegen unbekannt erstatten. Liegenschaftseigentümer sind nur haftbar, wenn sie Ablagerungen erlauben oder dulden und keine Abwehrmaßnahmen einleiten.

Zehn Jahre des Überbrückens, Abwehrens und Verschiebens sind genug. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen, Perspektiven und auch einen gewissen Spielraum, der auch notwendig ist. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Abfall ist und bleibt ein Streitthema. Wir haben ein Abfallwirtschaftsgesetz, welches ökologische Anforderungen erfüllt und ökonomische Grundsätze festschreibt. Ich danke den Beamten des Ministeriums, die dieses Gesetz aufgearbeitet haben und in drei Schritten bis zum Jahre 2005 auch mitgestalten und umsetzen helfen. Ein Gesetz, das allen passt, gibt es nicht, sicher ist aber, dass das neue Abfallwirtschaftsgesetz unsere Umwelt schützt und somit den Bürgern zu Gute kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

19.03

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Abfallwirtschaft ist ein Thema, das nicht unbedingt im Zentrum des öffentlichen und medialen Interesses steht, und daher wurde in den letzten Monaten eher unbemerkt sehr intensiv an der Entstehung dieses neuen großen Umweltgesetzeswerkes gearbeitet.

Die Regierung hat sich in der Regierungserklärung dazu verpflichtet, ein modernes Abfallwirtschaftsgesetz zu schaffen, und es war auch notwendig, eine betreffende EU-Richtlinie umzusetzen. – Aber ganz so einfach war es von Anfang an nicht: Der erste Entwurf, der im Septem


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