Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 184

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ber des vorigen Jahres ausgesandt wurde, stieß zum Teil auf heftigen Widerstand von Seiten der Industrie beziehungsweise der Abfallwirtschaft. Daher ist es erfreulich, dass es jetzt gelungen ist, all diese Einwände weitestgehend zu berücksichtigen, ohne von dem Ziel, nämlich die Anforderungen der Abfallwirtschaft zu erfüllen, abzugehen.

Es ist gelungen, ein modernes Gesetz zu schaffen, das EU-Konformität sicherstellt, das Abfallvermeidung als Priorität hat, das verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und das trotzdem keine Schlechterstellung und zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft bringt. Obwohl das Gesetz etwas umfangreicher ist als das alte AWG, ist es trotzdem übersichtlicher, leichter lesbar und besser zusammengefasst.

Ein Hauptproblem war – wie heute schon angeschnitten – der widersprüchliche Abfallbegriff im EU-Recht, der im Gesetz zu berücksichtigen war und der meiner Meinung nach im krassen Widerspruch zu einer Kreislaufwirtschaft steht, weil nämlich Produkte, die bei der Fertigung entstehen, mit allen damit verbundenen Pflichten – auch Meldungspflichten – sofort als Abfall gelten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. ) Auch wenn ein Werkstoff noch immer ein wertvolles Koppelprodukt ist, wäre er trotzdem schon Abfall gewesen, ohne dass es eine Entledigungsabsicht gegeben hätte. Es ist uns jedoch gelungen, durch eine entsprechende Ausschussfeststellung sicherzustellen, dass eine Kreislaufwirtschaft möglich ist und dass innerbetriebliche Abfälle weiter verwertet werden können. Und das ist meiner Meinung nach wirklich die beste Abfallvermeidung.

Sehr wichtig – wie auch heute schon gesagt wurde – ist der neue Datenpool. Es ist auch diesbezüglich, obwohl es dagegen auch einige Widerstände seitens der Abfallwirtschaft gegeben hat, mit einer Ausschussfeststellung gelungen, sicherzustellen, dass es zu keinen wesentlichen neuen Belastungen für die Wirtschaft kommt. Dieser neue Datenpool ist natürlich sehr wichtig für die Nachvollziehung von Abfallströmen sowohl für gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle.

Auch das Betriebs- und Anlagenrecht wurde besser geregelt. Es gibt effiziente Verfahren durch Verfahrenskonzentration, die Genehmigungspflicht für bestimmte Abfallerzeuger wie zum Beispiel Arztpraxen oder Büros entfällt. Durch die Inanspruchnahme der Bedarfskompetenz des Bundes für Bereiche, die bisher in der Länderkompetenz waren, ist es auf jeden Fall gelungen, eine Vereinheitlichung herzustellen, denn bisher gab es ja, wie gesagt, meist bis zu neun verschiedene Regelungen in den Bundesländern; kein Betrieb, der sich mit Abfallwirtschaft beschäftigt, konnte wirklich verstehen, warum er es, wenn er über die Bundesländergrenzen hinaus tätig war, jeweils mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen zu tun hatte.

Meine Damen und Herren! Dieses neue Abfallwirtschaftsgesetz steht für Abfallvermeidung, ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Prinzip, ökologische Nachhaltigkeit, Verwaltungsvereinfachung und EU-Konformität. Ein weiterer Punkt des Regierungsübereinkommen wurde somit positiv erledigt.

Noch einen Satz zum Antrag der Grünen beziehungsweise der SPÖ betreffend das Pfandsystem für Handys: Dieser Antrag ist unserer Meinung nach nicht notwendig, denn es gibt bereits eine Elektronikschrott-Verordnung, es gibt auch eine Batterienverordnung. Handys, die mit Batterien betrieben werden, die zu entsorgen sind, fallen demnach natürlich unter diese Batterienverordnung; das heißt, es gibt schon eine ausreichende gesetzliche Regelung. Darüber hinaus ist eine europäische Elektroaltgeräte-Richtlinie bereits in Ausarbeitung. Wir werden diesen beiden Anträgen daher nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

19.08

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Abgeordneten Mag. Sima und Dr. Bauer haben bereits darauf hingewiesen, warum wir Sozialdemokraten dem Abfallwirtschaftsgesetz heute unsere Zustimmung geben.


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