Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 185

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Meine Damen und Herren! Trotz unserer Zustimmung gibt es aus meiner Sicht auch einen wesentlichen und, wie ich meine, berechtigten Kritikpunkt: Der Rückschritt in diesem Gesetz ist die vollständige Abschaffung der Parteirechte der Anrainer im so genannten vereinfachten Verfahren. Alle Anlagen, die für diesen Abschneider im Behördenweg im Gesetz genannt werden, können in Zukunft unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt oder verändert werden, und damit wird sicherlich ein sehr angenehmes Klima für all jene geschaffen, die mit Mist Geld machen.

Wenn man sich nun die Liste der Anlagen durchliest, bei welchen ein Betreiber auf eine solche Luxusbehandlung durch Vater Staat hoffen darf, dann springt einem in § 32 Abs. 2 praktisch unwillkürlich die Nennung von Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen mit bis zu 2,8 Megawatt thermischer Leistung ins Auge, die in Zukunft nichtgefährliche Abfälle verheizen dürfen.

Meine Damen und Herren! Welche tollen Anlagen sollen das denn sein, die über eine so geringe Leistung, über alle Schikanen einer Müllverbrennung mit Brennstoffaufbereitung, Abgasbehandlung und Schlackenbehandlung verfügen sollen und die so zahlreich sein sollen, dass sich die Nennung in einem Bundesgesetz auszahlt? – Kraftwerke können es nicht sein. Dafür gibt es zu wenige, und diejenigen, die es gibt, werden ihre Hochdruckkesselanlagen wohl nicht der Gefahr von Hochtemperaturkorrosion aussetzen. Das wäre ein zu teurer Spaß, selbst bei sehr hohen Müllgebühren. Diese Anlagen gibt es daher nicht.

Was es gibt, ist eine ganze Reihe von Biomasseheizwerken landwirtschaftlicher Genossenschaften in ganz Österreich, die in letzter Zeit so großartig weiterentwickelt wurden, dass sie nun in der Lage sind, feste Brennstoffe zu verheizen, die nur halb so gut brennen wie der Müll in der Spittelau oder am Flötzersteig. Warum also für den Brennstoff zahlen, wenn es im Jahr 2004 auf Grund des Verbotes der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen genug Leute mit Unmengen an Mist geben wird, die ihn gegen hohe Müllgebühren loswerden wollen?

In Österreich waren Ende 1999 Biomassekesselanlagen mit einer Leistung von etwa 2 700 Megawatt installiert. Wenn man davon ausgeht, dass nur die mittleren und größeren Anlagen für die Müllverbrennung verwendet werden können und diese nur mit einer relativ geringen Auslastung als Fernheizwerke betrieben werden, dann wäre das genug, um pro Jahr etwa 1,2 Millionen bis 1,5 Millionen Tonnen Hausmüll zu verheizen. Die Spittelau und der Flötzersteig zusammen kamen im Jahr 2000 nur auf knapp 0,5 Millionen Tonnen Hausmüll – das, bitte, zum Vergleich.

Diese Bioheizwerke verfügen aber nicht über eine geeignete Brennstoffaufbereitung, geschweige denn über eine geeignete Abgasbehandlung oder -reinigung. Somit wird eine neue Dioxin- und Furanproblematik in Siedlungen in der unmittelbaren Umgebung dieser Heizwerke heraufbeschworen. Die unmittelbar betroffenen Anrainer der nunmehrigen Müllheizwerke wissen nichts über ihr Pech, weil die Verfeuerung von Dreck im vereinfachten Verfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – über die Bühne gebracht worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Gesetzespassage ist nicht im Interesse der Bürger. Die SPÖ betreibt mit der Zustimmung zum gesamten Gesetz eigentlich nur Schadensbegrenzung. Aber täuschen Sie sich nicht, meine Damen und Herren von der blau-schwarzen Koalition! Wenn es nach der nächsten Nationalratswahl links von der Mitte eine Mehrheit gibt – und davon bin ich überzeugt –, dann wird dieses Gesetz zu den ersten zählen, die wir betreffend den Punkt "starke Einschränkung der Parteien- und Anrainerrechte" wieder ändern werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Fallent: Gut, dass Sie alle nichts zu sagen haben!)

19.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

19.14

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Vorredner! Ich bin gerne bereit, Sie in die Grundkenntnisse von Biomasseheizwerken, Fernwärmewerken und Ähnlichem einzuführen. (Abg. Dr. Stummvoll: Eine schwere Aufgabe!) Ihre Ausführungen haben nur einen Fehler:


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