Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 192

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weniger kontrolliert werden als bisher, denn die schon derzeit unzureichende Kontrolle soll noch weiter reduziert werden.

Zurzeit zahlt ein Haushalt circa 225 € für die Sammlung, Verwertung und Behandlung von Haushaltsabfällen. Ich fürchte, dass künftig die Kosten für den Konsumenten weiterhin steigen werden. Auch die Bauwirtschaft hat schriftlich ihre Bedenken geäußert. Vor allem befürchtet man eine Unmenge von Untersuchungen, die die Bauwirtschaft enorm belasten werden.

Trotz unserer Bedenken werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, weil doch einige wichtige Forderungen der SPÖ berücksichtigt worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses sehr moderne Abfallwirtschaftsgesetz ist genau das, was sich mein Kollege Keppelmüller immer gewünscht hat, der gesagt hat: Wir müssen auch in der Umweltgesetzgebung einen Ausgleich finden zwischen den ökonomischen und den ökologischen Interessen. Er hat das immer als Umweltschutz mit Augenmaß bezeichnet. Dieses Gesetz ist genau das, was man als Umweltschutz mit Augenmaß bezeichnen kann. Es bringt vor allem auch eine gewaltige Verwaltungsvereinfachung im Sinne dieses One-Stop-Shop-Prinzips, und es sind alle EU-relevanten Regelungen implementiert. Zudem stellt es einen umfassenden Beginn der elektronischen Datenerfassung der Abfallströme sicher.

Das heißt, mit diesem Gesetz starten wir in ein sehr modernes Abfallwirtschaftsmanagement. Dieses Gesetz ist dem Beginn eines neuen Jahrtausends auch in Bezug auf den Umweltschutz würdig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1008 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Kopf, Ing. Fallent, Mag. Sima, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1008 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Kopf, Ing. Fallent, Mag. Sima, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest, und zwar stelle ich ausdrücklich die Erreichung der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und ich stelle ausdrücklich noch einmal die Erreichung der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit fest.


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