Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 104

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Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und ich lade die Kolleginnen und Kollegen ein, Platz zu nehmen.

Die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 sind unterbrochen.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Karl Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Politik der Bundesregierung in Fragen der zukünftigen Gestaltung der Europäischen Union (3532/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur Behandlung der Dringlichen Anfrage.

Der Text wurde allen Abgeordneten vorgelegt; eine Verlesung durch den Schriftführer ist daher nicht notwendig.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Mit dem Vertrag von Nizza beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Dezember 2000 jene institutionellen Reformen, mit denen die Europäische Union erweiterungsfähig gemacht wurde. Gleichzeitig beschlossen die Staats- und Regierungschefs, dass eine breiter angelegte Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union aufgenommen werden soll. Im Rahmen dieses Prozesses sollten u. a. die Kompetenzabgrenzung zwischen Europäischer Union und den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip, der Status der Grundrechtscharta der Europäischen Union, eine Vereinfachung der Verträge und die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas behandelt werden.

In diesem Sinne beschloss der Europäische Rat von Laeken die Einberufung eines Konvents zur Zukunft Europas. Dieser nimmt am 28. Februar 2002 seine Arbeit zur Erstellung von Reformvorschlägen für die Europäische Union auf. Damit soll eine möglichst umfassende und transparente Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz sichergestellt werden. Der Europäische Rat von Laeken gab dem Konvent ein umfassendes Mandat, wobei sich für den Diskussionsprozess vier große Themenblöcke abzeichnen: die Verdeutlichung und Vereinfachung der Kompetenzstrukturen sowie eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, eine Reform der Politikinstrumente der Union, eine Überprüfung des Institutionengefüges und deren Funktionsweise mit dem Ziel einer Erhöhung der demokratischen Legitimität und der Transparenz, eine Vereinfachung und Neuordnung der Verträge.

Auf der Grundlage der Vorschläge des Konvents werden die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten eine Reform der Verträge der Europäischen Union verhandeln bzw. einen neuen europäischen Verfassungsvertrag abschließen, der nach österreichischem Recht einen Staatsvertrag nach Art. 50 B-VG darstellen wird.

Im Hinblick auf die weitreichende Bedeutung dieses Staatsvertrages, der vom österreichischen Parlament zu genehmigen und im Wege einer Änderung des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes innerstaatlich umzusetzen sein wird, ist es wichtig, schon heute die Politik der Bundesregierung bezüglich dieses Staatsvertrages zu diskutieren. Zur Vorbereitung dieses Staatsvertrages und dessen innerstaatliche Umsetzung nach Art. 50 B-VG durch die Bundesregierung stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage:

1. Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung setzen, damit die gleichberechtigte Mitwirkung der mittleren und kleineren EU-Staaten im Reformprozess der Europäischen Union garantiert bleibt?


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