Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 163

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Ich möchte nur ganz kurz vier Merkmale hervorheben:

Erstens trägt die Regelung, die wir heute beschließen, den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 21.12. des Vorjahres vollinhaltlich Rechnung. Sie bedeutet ganz klar eine operative Unabhängigkeit. Eine weisungsfreie Behörde gehört verfassungsrechtlich abgesichert, gar keine Frage.

Zweitens: Diese Lösung entspricht allen internationalen Kriterien, allen internationalen Standards, ist etwas, was man international herzeigen kann. Ich habe einmal gesagt – und Herr Kollege Edlinger weiß das genauso wie der Finanzminister –: Wenn wir das nicht zusammenbringen, wenn wir nur eine einfachgesetzliche Lösung erreichen, so wird das auf gut Wienerisch eine sehr "hatscherte" Lösung. – Gott sei Dank beschließen wir heute nicht die "hatscherte" Lösung, sondern eine, die quasi ein Gütesiegel für den Finanzplatz Österreich ist.

Das dritte Merkmal dieser Lösung – und darauf hat ja Herr Kollege Edlinger schon hingewiesen – war immer auch ein Anliegen der SPÖ. Ich gebe zu – Herr Kollege Edlinger, Sie wissen das –, ich selbst habe vor drei, vier Jahren die Auffassung vertreten, das Beste wäre eine Tochter der Notenbank. Ich gebe aber auch zu, man kann klüger werden. Ich habe mich dann für dieses Modell entschlossen, und dieses Modell wird ja heute auch von Ihnen akzeptiert. Wir sind also beide klüger geworden, wenn ich das so sagen darf, weil wir uns beide auch bewegt haben.

Diese Lösung stellt sicher, dass die Ressourcen, das Know-how und die Kompetenz der Notenbank voll genützt werden, ohne dass die neue Finanzmarktaufsicht eine leere Hülse ist. Ich habe immer gesagt, zwei Dinge scheiden für mich aus: Erstens darf es keine leere Hülse sein, und zweitens darf der Gesetzgeber vernünftige Kooperationen zwischen Finanzmarktaufsicht und Notenbank nicht verhindern. Das darf nicht sein! Es ist jetzt die Notenbank in einem hohen Ausmaß eingebunden, verpflichtend mit Markt- und Kreditrisikoprüfung beauftragt, und es sind weitere Kooperationen möglich. – Diesbezüglich gibt es hier, glaube ich, volles Einvernehmen.

Was den vierten Punkt angeht, so darf ich daran erinnern, dass schon unter Finanzminister Androsch in den siebziger Jahren die ersten Überlegungen im Hinblick auf eine Finanzmarktreform, auf eine Reform der Bankenaufsicht angestellt wurden. Daher ist diese heutige Beschlussfassung ein Beweis für zweierlei: Sie ist einerseits ein Beweis für die Reformkraft dieser Bundesregierung, aber auch ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung, wenn die Opposition gute Argumente hat, bereit ist, diese Argumente aufzugreifen und ihnen Rechnung zu tragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne bin ich selbst sehr froh, und ich spreche auch den beiden Oppositionsparteien meine Anerkennung aus. Kollege Kogler wird ja noch bestätigen, dass auch die Grünen zustimmen. Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass wir hier ein Gesetz beschließen, bezüglich dessen wir sagen können: Der Sieger ist der Finanzplatz Österreich. Er hat ein neues Gütesiegel. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

19.05

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Kollege Stummvoll hat es bereits vorweggenommen: Wir werden zustimmen. Das ist aber nicht das Aufregende an der Sache. Aufregender ist ja eher ... (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )  – Nein, das ist nicht so verwunderlich. Sie werden ja vielleicht noch wissen – gehen wir doch kurz auf die Chronologie ein –, dass wir im Juli, als diese Vorlage ins Haus kam, noch einer Form zugestimmt haben, die, wenn man es jetzt nur als Match zwischen den Regierungsfraktionen und der SPÖ betrachten will, die Haltung der Regierungsfraktionen unterstützt hat. Das geschah aus dem Grund und aus der Einsicht heraus, dass wir erkannt haben, wo nicht nur langfristig, sondern mittelfristig die Entwicklung hingeht. – Wir alle kennen die weiteren Argumente.


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