Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 192

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jenen Beziehern von Pensionsabfindungen her, die im Inland arbeiten, und jenen, die in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten. Was Sie machen, wäre eine Diskriminierung der österreichischen Arbeitnehmer! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine Damen und Herren! Die Regelung, die wir jetzt beschließen, ist für österreichische Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten, und österreichische Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, vollkommen gleichwertig.

Wir legen sehr viel Wert darauf, dass eine gleichwertige Regelung für alle Arbeitnehmer, ob sie nun in der Schweiz oder hier bei uns in Österreich arbeiten, zustande kommt. Diese Regelung sieht vor, dass Abfindungen aus gesetzlichen Pensionen, etwa auch Abfindungen an Witwen, die eine Pensionsabfindung erhalten, steuerlich begünstigt sind.

Herr Lackner, mit Ihrem Vorschlag würden die Grenzgänger einseitig begünstigt werden, und das können und dürfen wir nicht akzeptieren! Ich bedauere, dass ÖGB-Vertreter, insbesondere Herr Loacker, immer wieder für eine einseitige Begünstigung jener österreichischen Arbeitnehmer eintreten, die im Ausland arbeiten, und zwar zum Schaden der Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten. Das können wir nicht akzeptieren, und das werden wir auch in Zukunft nicht akzeptieren. Da können Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, unternehmen, was Sie wollen! Ich bedauere wirklich, dass die Gewerkschafter nicht mehr auf die Österreicher, die in Österreich arbeiten, schauen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir sind sehr froh darüber, dass diesbezüglich eine gerechte Lösung gefunden wurde, die alle gleich berücksichtigt, auch jene, die sich nicht abfinden lassen, sondern eine Rente aus der Schweiz beziehen. Meine Damen und Herren! Auch diesbezüglich waren die bisherigen Bestimmungen ungerecht. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Herr Finanzminister außer Dienst! Sie müssten von früher wissen, dass nach der früheren Regelung bestimmte Gruppen ungleich behandelt worden sind. – Insgesamt stimmen wir diesem Gesetz gerne zu, weil es fair und gerecht ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir werden der letztgenannten Vorlage, die Kollege Feurstein erwähnt hat, zustimmen, wir werden auch der Bestimmung betreffend die Geldfälscher zustimmen, und wir werden auch dem dritten Gesetz, das da unter einem diskutiert wird, zustimmen, das noch nicht erwähnt wurde.

Das führt mich zu einer simplen Feststellung, die insofern zur Sache passt, als ich unser Zustimmungsverhalten noch einmal erklären möchte: Wenn wir die letzten zwei Tage Revue passieren lassen, dann ist festzustellen, dass es geradezu als Majestätsbeleidigung interpretiert worden ist, dass ein Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung gestellt wurde. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist vernünftig!) Es wurde von "Fundamentalopposition" geredet, und was weiß ich, was alles hier vorgeworfen wurde. Herr Kollege Khol! Wenn Sie mir bitte kurz Ihre Aufmerksamkeit leihen. – Noch ist er sehr vertieft. – Es wurde also von Fundamentalopposition gesprochen und so getan, als sei ein Misstrauensantrag beziehungsweise dessen Einbringung hier im Hause etwas Böses.

Davon ist relativ wenig richtig, wenn man betrachtet, wie sich die Opposition tatsächlich verhält. Dort, wo es aus Überzeugung zuzustimmen gilt, wird das auch geschehen. Das war heute sogar bei Verfassungsbestimmungen der Fall. In einem Fall haben heute die Grünen zugestimmt, und gestern erfolgte in einem zweiten Fall die Zustimmung der SPÖ. – Daher ist es


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