Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 88

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Meine Damen und Herren! Wir setzen Maßnahmen zur Schwarzarbeiterbekämpfung. Das Kontrollpersonal wird verdreifacht, und es geht nur so, dass die "schwarzen Schafe" in der Wirtschaft dadurch bekämpft werden, indem die Betriebe kontrolliert werden.

In diesem Zusammenhang bringe ich gemäß § 53 Abs. 4 GOG folgenden Antrag ein, den ich hiemit kurz erläutern darf.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Martina Pecher, Kolleginnen und Kollegen zum Konjunkturbelebungsgesetz 2002

Im Art. 5 Z 4 lautet § 26 Abs. 2:

"(2) Die im Abs. 1 genannten Behörden und Zollorgane sowie die Organe der Träger der Krankenversicherung sind zur Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt, die Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtigen Arbeitsstätten sowie die Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten und Wege zu befahren, auch wenn dies sonst der Allgemeinheit untersagt ist."

*****

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen eines: Wir wollen keine Schwarzarbeiter in Unternehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

13.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Debatte beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung steht.

Der Antrag wird im Übrigen dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Martina Pecher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wirtschaftsausschusses (1039 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (977 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (977 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002), in der Fassung des Ausschußberichtes (1039 d.B.) wird wie folgt geändert:


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