Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 111

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Darüber hinaus haben sich die EU-Entwicklungsminister auch dazu bekannt, wie wichtig es sei, dass 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der EU-Länder für Entwicklungshilfe beziehungsweise Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet werden.

Mit dem nunmehr vorliegenden Cotonou-Abkommen, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde, vollzieht sich aber in Wirklichkeit eine neue Gestaltung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Partnern. Kern des Abkommens ist eine Liberalisierung der Handelsbeziehungen mit den AKP-Staaten im Rahmen neu abzuschließender regionaler Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen: Innerhalb der nächsten Vorbereitungsphase von 2000 bis 2008 sollen existierende Präferenzen im Handelsbereich noch fortgesetzt werden können, anschließend wird es jedoch dann WTO-kompatible Vereinbarungen geben, die eine vollständige Handelsliberalisierung in der Übergangsphase von 2008 bis 2020 vorantreiben und gewährleisten sollen.

Die Finanzierung dieses Partnerschaftsabkommens erfolgt aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds und durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Was ist nun das Neue an diesem Abkommen? – Zunächst einmal die Verankerung des politischen Dialogs auf allen Ebenen: sowohl regional als auch überregional. Zweitens – das haben Sie, Frau Minister Gehrer, bereits gesagt –: good governance; neben Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte als wichtiges Prinzip der Zusammenarbeit. Weiters: Steigerung der Effizienz der Zusammenarbeit, neue Handelsregelungen durch regionale Freihandelsabkommen und vor allem die Steigerung des Finanzvolumens.

Was sind die Kritikpunkte, die man bei diesem Abkommen anmerken muss? – Einige meiner Vorredner haben ja bereits gesagt, dass das Zustandekommen dieses neuen Vertrages zwar zu begrüßen ist, dass sich jedoch der partnerschaftliche Geist von Lomé weitgehend der Unterordnung unter die Regeln des freien Welthandels begeben hat. Die Bekämpfung der Armut steht zwar noch im Mittelpunkt dieses Abkommens – die Priorität, was die praktische Entwicklungspolitik der EU anlangt, Stichwort: 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss jedoch erst in dieses Abkommen Eingang finden; ebenso sind die dafür nötigen Mittel aufzubringen.

Auch muss die Frage gestellt werden, ob diese Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen, die de facto auf eine völlige Handelsliberalisierung zielen, dem Leitbild einer ökologisch tragfähigen und vor allem einer sozial verträglichen Entwicklung gerecht werden können.

Das Abkommen der EU mit der Republik Südafrika hat ja einen kleinen Vorgeschmack davon gegeben, wie durch erzwungene Marktöffnung die Wirtschaft eines Vertragspartners massiv geschädigt werden kann. In Wirklichkeit sind regionale südafrikanische Produkte durch billige EU-Exporte fast völlig verdrängt worden, und es wurde so der Wirtschaft Südafrikas schwerer Schaden zugefügt.

Die Frage der Gleichstellung der Frauen und auch Umweltschutzbestimmungen sind zwar im Abkommen angesprochen, was jedoch die reale Umsetzung betrifft, relativ verschwommen formuliert, und es wird auch weitgehend offen gelassen, wie eigentlich diese ganze Sache umgesetzt werden soll.

Sosehr wir grundsätzlich dieses Abkommen sowie dessen Ratifikation begrüßen, so sehr hoffen wir – auch angesichts der vorhandenen Kritik –, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungs- und Industrieländern in Zukunft partnerschaftlich gestalten möge und dass die Vorteile der Globalisierung auch für die Entwicklungsländer nutzbar gemacht werden können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

14.18

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass heute das Cotonou-Abkommen im österreichischen Parlament ratifiziert und am 26. Juni in der Dominikanischen Republik in


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