Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 163

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und Weise gelöst werden müssen. Ich bin ein Anhänger des Subsidiaritätsprinzips, wo von Fall zu Fall eine Prüfung in der Richtung erfolgen muss, ob nicht vielleicht eine Regelung auf Länderebene günstiger wäre oder eine neue Regelung auf Bundesebene erforderlich wird.

In diesem Falle würde ich das bejahen. Es hat sich durch unseren Beitritt zur Europäischen Union ja auch ergeben, dass wir eine europäische Regelung vollziehen müssen und mit einem neuen Bundesvergabegesetz jetzt eine Erleichterung für die Bürger und für die Rechtsanwender schaffen können. In diesem Falle ja – nicht generell.

Einen zweiten Punkt möchte ich hervorheben, weil wir Neuregelungen ja auch unter dem Gesichtspunkt machen sollten, dass Kostenersparnis eintritt. Ich halte es für äußerst bemerkenswert, dass bei dieser Regelung durch die Schaffung der neuen Bundesbeschaffung GmbH Einsparungen möglich sind, und zwar in der ersten Phase in Höhe eines Prozents und in der zweiten Phase in Höhe von 2 Prozent vom Anschaffungswert in längerfristiger Perspektive.

Nachdem wir heute schon darauf hingewiesen worden sind, welche Größenordnungen das umfasst, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen: 1999 gab es öffentliche Beschaffungen in der Höhe von 480 Milliarden Schilling. Würde man da ein Prozent herausrechnen, ergäbe das eine Einsparung von 480 Millionen Schilling pro Jahr nur durch eine Straffung und Neuorganisation und das Nutzen neuer Medien.

Diese Einsparungen kommen unmittelbar dem Bürger zugute, weil 480 Millionen Schilling mehr in die Sache investiert werden können und den Bürger entlasten. Ich halte das für eine unglaublich große Einsparung, die mit einer solchen Neuregelung verbunden sein könnte.

Dritter Gedanke dazu: Im Unterschied zu Frau Kollegin Petrovic möchte ich darauf hinweisen, dass der Verfassungsgerichtshof damals einen Teil dieses Bundesgesetzes aufgehoben hat, weil die Kontrolle der Vergabe verfassungswidrig war, nicht das Gesetz selbst. Wir haben jetzt eine Bestimmung vorgesehen, die klar regelt, dass eine Bundesvergabekontrollkommission und ein Bundesvergabeamt für die Kontrolle der vergebenden Stellen eingerichtet werden. Das ist verfassungskonform. Damit kommen wir auch in zeitlicher Hinsicht zu einer Regelung, dass bis zum Ende des Frühjahrs eine Inkraftsetzung dieser neuen Bestimmung möglich ist und damit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wird.

Ich halte zusammenfassend fest, dass damit eine moderne Gesetzgebung möglich ist, die ungeheure Kosten spart und die zu Recht auf eine einhellige Annahme in diesem Haus hoffen darf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

17.50

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann mich noch in der historischen Betrachtung der Entwicklung des österreichischen Nationalrats in den letzten Jahrzehnten an eine Idee des damaligen Oppositionsführers Josef Taus erinnern, der einer Konzentrationsregierung das Wort geredet hat. Wenn dieses Gebilde einer Konzentrationsregierung umgesetzt wurde, dann zumindest in diesem Bereich, im Bereich des Bundesvergaberechtes. Das ist wirklich sehr zu begrüßen.

Es ist nicht nur zu begrüßen, dass die im Nationalrat vertretenen Parteien einen Konsens in dieser Sache gefunden haben, ja finden mussten, weil der Verfassungsgerichtshof diesen Weg zweifach durch Aufhebung von Vergabevorschriften vorgezeichnet hat, sondern es ist auch deshalb erfreulich, weil die Länder mit eingebunden wurden und letztlich ihren Sanctus dazu gegeben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Standortwahl eines Unternehmens – sei es eines internationalen Unternehmens oder eines nationalen Unternehmens – sind die Wettbewerbsbedingungen von ganz besonderem Interesse. Die Wettbewerbsbedingungen der Unter


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