Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 165

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Statt zehn Vergabegesetzen wird es ab sofort nur mehr ein Vergabegesetz als Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geben. Der Rechtsschutz verbleibt bei Vergabe der Länder und Gemeinden bei den Ländern und Gemeinden. Auf der anderen Seite ist für den Rechtsschutz bei der Bundesvergabe ein Bundesvergabeamt eingerichtet worden mit einem möglichst schlanken Verwaltungsapparat. Darauf wurde mehrfach hingewiesen und auch Wert gelegt. Die Bundesvergabekontrollkommission wurde zu einer Mediationsstelle umstrukturiert.

In diesem Sinne können wir, wie ich meine, zufrieden sein mit der Arbeit, die hinter uns liegt, und uns gegenseitig auch vor Augen führen, was es bedeutet, wenn unterschiedliche Interessen in einem so konfliktfreien Feld von diesem Hohen Haus und den Stellen der Gemeinden und Länder bearbeitet werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

17.57

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Sie haben in Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass eigentlich die Forderungen der Grünen für die Vergabeverfahren durch die Erwähnung der ILO und so weiter abgedeckt seien, und haben das Klima gelobt, in dem dieser Vorschlag zustande gekommen ist. Dennoch bleiben aus unserer Sicht einige Wünsche offen.

Im Sinne dessen bringe ich hiemit folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic, Kolleginnen und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1087 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz erlassen wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz erlassen wird, in der Fassung des Ausschussberichtes, wird folgendermaßen abgeändert:

Im Artikel 2 (Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen – Bundesvergabegesetz 2002) soll der § 21 Abs. 7 erster Satz lauten:

"(7) Im Vergabeverfahren ist auf die Beschäftigung von Frauen, von Personen im Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen, von behinderten und älteren Arbeitnehmern sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht zu nehmen."

*****

Die öffentliche Hand soll ihre Verantwortung wahrnehmen. Das möchte ich noch ergänzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Petrovic, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kubitschek. – Bitte.


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