Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 191

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die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Finanzstrafgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, AbgRmRefG) (1128 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (781 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1129 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (1130 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Heindl. – Bitte.

19.46

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: In der Plenarsitzung vom 18. April 2002 wurde das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz behandelt. Es ist ein etwas komplizierter Titel, aber er gibt wenigstens weitestgehend den Inhalt des Gesetzes wieder. Diese Gesetzesmaterie wurde damals schon ausführlich diskutiert, aber letztlich wurde doch kein Gesetzesbeschluss gefasst.

Kernpunkt dieses Gesetzes ist die Schaffung eines unabhängigen Finanzsenates, wie wir alle wissen, und ich habe im Rahmen dieser damaligen Debatte namens meiner Fraktion kritisiert, dass eine mit dem Verwaltungsreformgesetz und somit mit Steuergeldern sachlich zusammenhängende Materie, nämlich die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel, nicht auf der Tagesordnung und damit zur Beschlussfassung gestanden ist. Heute ist sie dabei, das ist gut so, und das zeigt auch, dass wir mit der Vorgangsweise, die wir vorgeschlagen haben, auf dem richtigen Weg waren.

Vertreter unserer Fraktion haben schon damals im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss dargelegt, warum wir einen sachlichen Zusammenhang dieser beiden Materien sehen und nur dann bereit sind, bei den beiden Gesetzesvorlagen die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu gewährleisten, wenn unsere diesbezüglichen Vorstellungen, die eindeutig sachlich orientiert waren, weitestgehend Berücksichtigung finden.

Vertreter der beiden Regierungsparteien haben noch während der Debatte versucht, mit mir eine Regelung hinsichtlich der Flexibilisierungsklausel herbeizuführen. Wir haben damals gesagt: Wir sind bereit, unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen, reden wir noch einmal darüber! Ich habe grundsätzlich zu beiden Materien unsere Zustimmung in Aussicht gestellt. Wir waren nur nicht dafür zu haben, dass man fünf vor zwölf zwei so wichtige Materien, für welche eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, erledigt.

Ihre Reaktion war eher eine ungewöhnliche, meine Damen und Herren. Sie haben durch Ihr Verhalten ermöglicht, dass es neuerlich zu Verhandlungen gekommen ist. Bei diesen parlamentarischen Gesprächen – das waren sicherlich sehr harte Gespräche – konnten wir eine Verlängerung der Flexibilisierungsklausel erzielen, und damit wurden auch die Voraussetzungen für unsere Zustimmung zum Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz geschaffen.

Ich sage noch einmal, was ich schon mehrmals betont habe, meine Damen und Herren: Wir sind bei sachlich wichtigen Materien bereit, die Zweidrittelmehrheit zu gewährleisten und mitzu


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