Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 193

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In der vergangenen Plenarsitzung haben wir das große Reformvorhaben "unabhängige Finanzsenate" bereits inhaltlich diskutiert. Ich habe dann selbst mit einem Kollegen der FPÖ, mit Hermann Böhacker, den Antrag gestellt, die dritte Lesung zu vertagen, weil wir zu den Verfassungspunkten keine Zustimmung erwirken konnten. Wir haben damals gesagt, dass wir nicht bereit sind, eine Junktimierung dieser wichtigen Materie mit anderen Materien zuzulassen, aber wir haben uns selbstverständlich bereit erklärt, eine Sachlösung auch für ein anderes Thema, nämlich für die berühmte Flexibilisierungsklausel im Bundeshaushaltsrecht, zu finden. Wir haben dann versucht – und der Versuch war erfreulicherweise erfolgreich –, beide Probleme zu lösen. Ich bin heute wirklich sehr froh darüber, dass wir das letzte Mal in dritter Lesung nicht abgestimmt haben, diese Abstimmung vertagt haben und damit die Chance erhalten haben, heute beide Gesetzesmaterien zu beschließen.

Ich möchte zu den unabhängigen Finanzsenaten inhaltlich nichts mehr sagen, da wir diese Diskussion schon das letzte Mal hier im Plenum geführt haben. Ich möchte nur so viel sagen: Es ist damit nach der Finanzmarktaufsicht ein weiteres großes Reformvorhaben gelungen, bei welchem wir froh sind, dass wir auf Grund des guten Verhandlungs- und Gesprächsklimas im Finanzausschuss die Verfassungsmehrheit mit Hilfe der Oppositionsparteien erhalten haben.

Beim anderen Punkt, nämlich der Verlängerung der Flexibilisierungsklausel, haben sich wirklich alle Fraktionen bewegt. Die Ausgangslage der SPÖ war die, dass so verlängert werden soll, wie es jetzt im Gesetz steht. Wir hingegen haben Folgendes gesagt: Die Flexibilisierungsklausel ist ein gutes Instrument, es wird von allen gelobt, aber eigentlich ist es seltsam, dass es von so wenigen angewendet wird. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen! Unsere Überlegung war: Es ist offenbar so, dass die Motivation für die haushaltsleitenden Organe, für die Fachressorts, diese Flexibilisierungsklausel entsprechend in ihren Ressorts einzuführen, nicht ausreichend ist.

Ich glaube, dass die Lösung, die wir jetzt gefunden haben, eine gute Voraussetzung dafür ist, dass in Zukunft mehr Fachressorts und mehr Organisationseinheiten als bisher von diesem Instrument Gebrauch machen. Unsere Überlegung war folgende: Wenn eine Einrichtung gut ist, dann kann es nicht sein, dass nur in drei Ressorts insgesamt sieben Organisationseinheiten davon Gebrauch machen. Ich hoffe sehr, dass mit der Konstruktion, die wir jetzt gefunden haben, nämlich Herstellung des Einvernehmens zwischen Finanzminister und Fachminister über die Verwendung von Überschüssen – von positiven Gebarungssalden, so heißt es, glaube ich, im Gesetz –, eine Verbesserung der bisherigen Situation erzielt werden kann. Es ist also einvernehmlich zwischen dem Fachminister und dem Finanzminister zu regeln, welchen Anteil die jeweilige Organisationseinheit bekommt und wie der verbleibende Rest aufgeteilt werden soll. Außerdem haben wir auch die Anregung des Kollegen Edlinger aufgegriffen, eine neuerliche Befristung, nämlich bis 2006, vorzunehmen.

Dieses sehr schöne Beispiel bestätigt wieder einmal meine Zwei-Welten-Theorie: Ich erlebe einerseits die Arbeitswelt, und da haben wir sehr konstruktive Gespräche, und andererseits erlebe ich auch die mediale Welt, wo die gegenseitigen Attacken natürlich die Schlagzeilen bilden. Damit wird ein Erscheinungsbild gezeichnet, das leider nicht jene konstruktive sachbezogene Zusammenarbeit widerspiegelt, die wir im Finanzausschuss haben.

Ich darf abschließend noch einmal allen Fraktionen sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir ein so gutes Verhandlungsklima im Finanzausschuss haben. Was ich dazu beitragen kann, dass dieses auch in Zukunft weiter besteht, das werde ich gerne tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

19.56

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich hatte am 18. April bereits ausreichend Gelegenheit, das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz in aller Breite hier zu erläutern. (Abg. Mag. Kogler: Das haben Sie schon im Ausschuss gemacht!) Im Ausschuss, dann im Plenum, und jetzt wieder. Daher fasse ich mich jetzt kurz.


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