Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 30

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Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Umweltminister! Eine der großen Umweltbedrohungen sind die veralteten osteuropäischen Atomkraftwerke. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass die Europäische Union eine Kreditaufstockung für die Aufrüstung und für die Neuinbetriebnahme von osteuropäischen Reaktoren vorbereitet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Die österreichische Haltung in diesem Zusammenhang ist sehr klar: Wir treten in einem Mehr-Stufen-Plan dafür ein, dass erstens Reaktoren, die nicht den Standards entsprechen – wie beispielsweise Kozloduj, Ignalina oder Mochovce –, in einem verbindlichen Zeitraum geschlossen werden; dass es zweitens einheitliche europäische Sicherheitsnormen auf höchstmöglichem Niveau gibt; dass wir drittens die Ausstiegsszenarien aktiv unterstützen und viertens zu einer Adaption des EURATOM-Vertrags aktiv beitragen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier, bitte.

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seitens der EU sind ja für die Beitrittskandidaten Übergangsfristen zur Erreichung der Umweltstandards geplant, und es gibt auch einige Förderprogramme, wie zum Beispiel PHARE, in die sehr viel Geld fließt.

Meine Frage lautet daher: Gibt es auf Grund dieser Förderungen bereits Fortschritte bei den Umweltstandards der Beitrittskandidaten? Werden Sie, falls die Umweltstandards nach der Übergangsfrist nicht erreicht werden, dafür eintreten, dass die Übergangsfristen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs verlängert werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Die österreichische Position ist sehr klar: so wenige und so kurze Übergangsfristen wie möglich. Insbesondere im Bereich Abwasser und im Bereich Abfall ist das aber einfach eine praktische Notwendigkeit, und nur eine solche Lösung ist realistisch.

Wir unterstützen diese Übergangsmaßnahmen auch im Rahmen von PHARE, etwa durch die aktive Teilnahme unserer Experten. Erste positive Effekte gibt es vor allem im Wasserbereich und im Abfallbereich – aber ich sage erste. Ich gehe davon aus, dass die Kandidatenländer nach Ende dieser Übergangsfrist die Standards erreicht haben werden, weil es nur ein Niveau von Standards in der Europäischen Union geben kann und geben darf.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Kaipel, bitte.

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich möchte die vorher gestellte Frage konkretisieren: Lange Übergangsfristen im Umweltschutzbereich für die Beitrittsstaaten bedeuten einerseits ungleiche Wettbewerbsbedingungen für die österreichischen Firmen und andererseits auch eine Gefährdung österreichischer Arbeitsplätze. Meine Frage daher: Werden Sie langen Übergangsfristen im Umweltschutzbereich zustimmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Nur zu Ihrer Information: Die Verhandlungen über die Umweltkapitel mit den Kandidatenländern sind abgeschlossen. Es sind darin nach der österreichischen Position möglichst wenige und möglichst kurze Übergangsfristen fixiert. Realistischerweise braucht man aber in manchen Bereichen eine gewisse Zeit, um Investitionen überhaupt zu bewältigen. – Das wissen wir ja selbst aus unserer Erfahrung. Denken Sie an den Abwasser- und Abfallbereich!


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