Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 57

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Drittens – wohl einer der bedeutendsten Punkte –: das Steuerrecht. Herr Minister Grasser! Ich bin froh darüber, dass Sie vor mir das Wort ergriffen haben. Während Sie nämlich Unternehmen für die Übertragungszahlungen von freiwilligen Abfertigungen eine Absetzbarkeit über fünf Jahre ermöglichen, sollen freiwillige Abfertigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig voll versteuert werden. Das ist ein Nachteil, auf den nicht nur die Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vehement hinweisen, sondern beispielsweise auch der Handelsverband, der Verband der Elektrizitätsunternehmer und die Industriellenvereinigung.

In einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich heißt es wörtlich:

Die Abschaffung der steuerbegünstigten Behandlung von freiwilligen Abfertigungen für Zeiträume für die zukünftigen Anwartschaften gegenüber den Mitarbeitervorsorgekassen kann so nicht akzeptiert werden. – Zitatende.

Übrigens: Unterschrieben ist diese Stellungnahme auch vom stellvertretenden Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Abgeordnetem Dr. Mitterlehner. – Herr Dr. Mitterlehner, wir werden Ihnen und den Regierungsparteien auch hier mit einem Abänderungsantrag die Möglichkeit bieten, Ihre eigene Kritik, das, was Sie in der Stellungnahme fordern, auch tatsächlich umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister Grasser! Wenn wir alle hier von einem großen Wurf reden und dieser Wurf vor allem von der Regierungsbank aus bejubelt wird, dann fordere ich Sie schon auf, Privilegien der Wirtschaft nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finanzieren. Geben Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die gleiche faire Chance, wie Sie sie mit dieser Gesetzeslage den Unternehmern bieten! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1176 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 1176 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Artikel 17 wird wie folgt geändert:

In Ziffer 3 lautet § 26 Ziffer 1 lit. d: Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an eine Mitarbeitervorsorgekasse leistet, im Ausmaß von höchstens 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts einschließlich der Sonderzahlungen im Sinne arbeitsrechtlicher Bestimmungen und zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen im Ausmaß des § 6 Abs. 6 beziehungsweise von höchstens 1,53 Prozent der Bemessungsgrundlage für entgeltfreie Zeiträume, weiters Beiträge, die im Zuge von Übertragungen von Altabfertigungsanwartschaften im Sinne des § 3 Ziffer 1 geleistet werden, sowie Beiträge, die auf Grund des BMVG oder gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften durch das Übertragen von Anwartschaften an eine andere Mitarbeitervorsorgekasse als Überweisung der Abfertigung ... (Abg. Ing. Westenthaler : Sie sind fertig! Die 9 Minuten sind beendet! Das ist nicht sehr fair, was Sie da machen!)  – Wie viel Zeit ist eingestellt, Herr Präsident?

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Sie haben Ihre Redezeit überzogen, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Auf Grund der Abmachung, dass wir nicht Einzelredezeitbeschränkung, sondern Zeitbeschränkung auf Grund der ORF-Übertragung haben, wird der Antrag von einer anderen Kollegin meiner Fraktion eingebracht werden.


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