Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 149

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Deshalb ist es besonders notwendig – darauf werden wir auch dringen –, dass diese Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde auch in Zukunft sichergestellt bleibt und dass scharfe Sanktionen auch für den Regulator eingeführt werden, damit er seine Entscheidungen in der Praxis auch entsprechend konkret umsetzen kann.

Was die Überlassung und Übertragung von Frequenzen betrifft, sind wir der Meinung, dass das liberalisiert werden sollte, dass das erleichtert werden sollte, aber jedenfalls auch unter Aufsicht und nach Zustimmung der Regulierungsbehörde. Grundsätzlich halten wir fest, dass der Regulierer sozusagen auf beiden Ebenen arbeiten soll, sowohl als Telekom-Regulator als auch als Regulator für den Medienbereich. Im Wesentlichen soll diese Trennung beibehalten werden, so wie wir sie jetzt haben.

Es muss aber auch eines klargestellt werden: Es wird in Zukunft eine Verschmelzung von Telekommunikationsbereich, Medienbereich und Informationstechnologie geben. Daran wird kein Weg vorbeiführen. Das ist die technologische Entwicklung. Dafür müssen wir dann auch zur gegebenen Zeit den entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen.

Diesen Weg werden wir einschlagen. An diesem Weg werden wir auch konsequent festhalten. Ich bin überzeugt, dass es ein positiver Weg für die österreichische Telekommunikationsindustrie sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Eder in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag wird verteilt werden. Die Verteilung dauert etwas auf Grund des Antragsumfanges. Ich betrachte ihn aber trotzdem als ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eder, Dr. Gabriela Moser und KollegInnen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses über die Anträge 608/A (E), 523/A (E) und 440/A (E) (1209 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Zuge der Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz insbesondere nachstehende Ergebnisse der Ausschussberatungen zu berücksichtigen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Telekom-Regulator alle zwei Jahre den Nationalrat einen Bericht über die aktuelle Situation in diesem Bereich vorzulegen.

1. Regelungsinhalt des neuen Gesetzes

Eine Änderung des Regelungsinhaltes soll aber im Bereich der Infrastruktur erfolgen. Hier ist jedenfalls für den (zukünftigen) digitalen Bereich – sowohl drahtgebunden als auch drahtlos – eine einheitliche Regelung für alle Kommunikationsnetze vorzusehen. Insofern ist dieser Teil als "Kommunikationsinfrastrukturgesetz" zu gestalten. Medienregelungen (Vergabe von Lizenzen, Inhaltskontrolle, etc.) sollen jedenfalls nicht in das neue TKG integriert werden.

Schnittstellen zwischen Medien- und Telekom-Regulierung sind möglichst klar zu definieren.

2. Asymmetrische Regulierung / ex-ante Regulierung / Marktmacht

Die bestehende ex-ante Regulierung soll gelockert werden. Voraussetzung ist, dass der Regulierungsbehörde ein effizientes Durchsetzungsinstrumentarium eingeräumt wird, das einer sek


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