Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 19

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Da diese Einsparungen nicht durch Einsparungen passieren – gestern wurde eine Erhöhung der Strafverfügungen beschlossen –, weil hier Mehreinnahmen von 198 Millionen Schilling auf Ihrem Papier aufscheinen (Abg. Schwarzenberger: Einsparungen! Das verwechselt er immer!), sodass auf der Einnahmenseite zusätzliche Mittel von den Bürgern lukriert werden, nicht jedoch Sparpotentiale, darf ich Sie fragen: Wie viele dieser so genannten Einsparungen beruhen auf Einnahmeeffekten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Von der von mir genannten Summe von 21,21 Milliarden Schilling beruht kein einziger Betrag auf Einnahmen, sondern es sind rein ausgabenseitige Maßnahmen. Das heißt, dass wir im Verwaltungsbereich einsparen. Wir haben uns da sehr ambitionierte Ziele gesetzt, auch durch Einsparungen in den einzelnen Ressortverwaltungen. Wir haben Verwaltungsverfahren, die kürzer werden, wodurch für den Bürger eine Kostenentlastung entsteht.

Sie wissen, dass der Bund im Zusammenhang mit der Euro-Umrechnung die Garantie abgegeben hat, dass nicht aufgerundet wird. Das ist auch eingehalten worden – leider nicht von allen Ländern in dem Ausmaß, in dem wir das getan haben.

Die Einsparungen auf Grund der Verwaltungsreform sind ausschließlich und nur ausgabenseitige Maßnahmen, das heißt Einsparungen, die die Verwaltung bei sich selbst macht, es erfolgt keine einzige Belastung eines Bürgers. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Bösch, bitte.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Frau Vizekanzler! Es ist immer wieder von Einsparungen in den Zentralstellen die Rede. Können Sie einen kurzen Überblick über die Einsparungen von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Es gibt in den Zentralstellen der Bundesverwaltung sehr umfassende Einsparungen. Wir werden von den bestehenden Organisationseinheiten im Bereich der Zentralverwaltung des Bundes, das heißt der Ministerien, 17 Sektionen, 52 Gruppen, 142 Abteilungen und 185 Referate einsparen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Ridi Steibl, bitte.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Vizekanzler! Wie weit sind die Deregulierungsmaßnahmen seitens der Länder fortgeschritten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Abgeordnete! Wir haben in den letzten Wochen von allen Ländern den aktuellen Stand eingeholt und haben sehr umfangreiche Darlegungen der Deregulierungsmaßnahmen in den Ländern bekommen. Es sind in allen Bundesländern die Grundlagen für die Umsetzung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 auf dem besten Wege und teilweise schon geschaffen.

In sechs Bundesländern sind Landesverwaltungsreformgesetze bereits beschlossen beziehungsweise in Vorbereitung, um die Schwerpunkte des Bundesverwaltungsreformgesetzes auch in Landesmaterien umzusetzen. Das umfasst insbesondere das One-Stop-Shop-Prinzip, das heißt die Zusammenfassung zu einer Anlaufstelle für den Bürger und die Verlagerung der Kompetenzen zu den Bezirksverwaltungsbehörden, den UVS als zweite Instanz und damit eine beträchtliche Verkürzung der Verwaltungsverfahren.


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