Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 23

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sichert, dass man ihnen wahrheitswidrige Behauptungen über den Inhalt dieses Dienstrechtes mitgeteilt hat. Ich bedauere das sehr, weil ich denke, dass das nicht die Zielsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Bund oder der Republik und den Interessenvertretungen sein kann, sondern es muss uns ein Anliegen sein, Mitarbeiter richtig und vollständig über neue Regelungen zu informieren.

Mein Eindruck aus vielen persönlichen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist, dass diese, insbesondere die jungen Mitarbeiter, die Reformmaßnahmen durchaus sehr positiv bewerten und begrüßen. Es ist etwa im Lehrerbereich vor allem für die jungen Lehrer notwendig, dass wir zu neuen Regelungen kommen, weil es dort in der Gehaltskurve ein großes Ungleichgewicht gibt. Auch da ist es uns zum Beispiel gelungen, mit der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer eine Einigung zu erzielen.

Es war nicht möglich, eine Einigung auch mit der Gewerkschaft der AHS-Lehrer zu erzielen, wo dann auf dem Rücken der Schüler und meines Erachtens in wirklich nicht zulässiger Weise Politik gemacht wurde. Leistungen für Schüler wie Projektwochen, Schikurse oder Schullandwochen wurden abgesagt, und zwar nur deswegen, weil es um eine Gehaltsregelung für Lehrer gegangen ist, die wir zum Beispiel im Pflichtschullehrerbereich im Einvernehmen und sehr konstruktiv mit der Gewerkschaft gelöst haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 3. Anfrage, 193/M. Ich bitte Herrn Abgeordneten Brosz um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Vizekanzlerin! Meine Frage lautet:

193/M

Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um die dienstrechtliche Situation von VertragslehrerInnen, die jährlich von einer Nichtweiterbeschäftigung beziehungsweise der Kürzung ihrer Lehrverpflichtung bedroht sind, zu verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass es ein eigenes Entlohnungsschema, nämlich das II-L-Schema, für diese Vertragslehrer gibt. Das gilt zum Beispiel für die Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person, die Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden, oder die Verwendung in Freigegenständen und in unverbindlichen Übungen.

Dienstrechtlich besteht die Besonderheit dieses Schemas darin, dass die Aneinanderreihung befristeter Verträge weiter gehend zulässig ist, als das in anderen Dienstbereichen vorgesehen ist, nämlich über sieben Jahre hinweg. Davon wird häufig bei auf ein Schuljahr oder einen Vertretungsfall bezogenen Verträgen Gebrauch gemacht, wobei das Stundenausmaß im Falle einer neuerlichen Verwendung naturgemäß Abweichungen nach oben oder unten unterliegen kann.

Auf Grund der Personalstrukturen und der von der Dienstgeberseite nur sehr bedingt beeinflussbaren Bedarfsschwankungen in der Nachfolge – weil das eben Parameter sind, die wir nicht steuern können – wurde von der Unterrichtsverwaltung stets betont, dass eine gegenüber dem allgemeinen Recht erhöhte Flexibilität bezüglich der Befristung erforderlich ist, weil man eben den Bedarf nicht auf Jahre hinaus genau berechnen kann. Die von uns wiederholt kritisierten schulfesten Stellen machen solche Sonderregelungen in eine andere Richtung notwendig. Hätten wir mehr Flexibilität zum Beispiel im Bereich der schulfesten Stellen, dann wäre dieses Problem wesentlich leichter zu lösen, so aber haben wir ein System, das in der Praxis nur sehr schwer vollziehbar ist.

Ich denke jedoch, dass ein angemessener Interessenausgleich zwischen dem verständlichen Wunsch nach einem stabilen Beschäftigungsverhältnis und den besonderen organisatorischen Verhältnissen eines Schulbetriebes und eines effizienten Managements gelungen ist. Es kommt


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