Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 97

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üble Gerüche geht. Diesbezüglich steht jetzt im Gesetzentwurf, dass dies, "soweit dies technisch möglich ist", zu vermeiden ist.

Meine Damen und Herren! Technisch möglich ist heute fast alles! Es kann aber nicht alles umgesetzt und finanziert werden. Wenn diese Bestimmung nämlich, so wie sie jetzt im Gesetzentwurf steht, weiter bestehen würde, dann würde dies für viele kleine bäuerliche Familienbetriebe das Aus bedeuten. Daher ist es für die Landwirtschaft von großer Wichtigkeit, dass es im Gesetz heißt: "soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist". (Abg. Dr. Glawischnig: Es gibt keinen "Stand der Technik"!)

Frau Kollegin Sima und Frau Kollegin Glawischnig! Sie haben im Ausschuss schon festgestellt, dass das ein Freibrief für viele Landwirte sei. Wenn Sie auch nur ein bisschen Ahnung davon hätten, wie die Praxis in der Landwirtschaft ausschaut und wie man Wirtschaftsdünger ausbringen kann und muss, dann würden auch Sie diesem Punkt zustimmen und nicht sagen, dass dies ein Freibrief für viele Landwirte ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Das ist ja ein Schutz für die Biobauern, weil die keinen chemischen Dünger ausbringen dürfen!)

Herr Kollege Schwarzenberger wirft gerade ein, was ich Herrn Pirklhuber sagen wollte: Die Vertreter der Biobauern, genau jene, die sich stark für die Biobauern einsetzen und die genau wissen, dass diese nur mit landwirtschaftlichem Wirtschaftsdünger arbeiten sollen, wollt ihr bestrafen! Genau die Biobauern wollt ihr jetzt eliminieren und weghaben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig: Wieso bestrafen?)

Wer nämlich weiß, dass bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger die Witterungsbedingungen maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob Geruchsbelästigung entsteht oder nicht, wird mir Recht darin geben, dass genau dieser Abänderungsantrag, der von uns heute eingebracht werden wird, zum Schutze vieler kleiner Landwirte ist. Die Regelung in ihrer derzeit vorliegenden Fassung würde nämlich bedeuten, dass, wenn irgendwo eine Anzeige wegen einer leichten Geruchsbelästigung erfolgt, die betreffenden Bauern bestraft werden, und sie würden mit sehr hohen Strafen rechnen müssen.

Daher richte ich an Sie alle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch einmal den Appell, unseren Abänderungsantrag zu unterstützen, damit wir die kleinbäuerliche Struktur durch dieses Gesetz nicht gefährden. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

13.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

13.47

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf wieder darauf zurückzukommen, worum es bei diesen Gesetzen überhaupt geht. Wir diskutieren jetzt zwei Gesetze: Das eine ist das Bundesluftreinhaltegesetz, und das andere ist ein EU-Anpassungsgesetz zum Strahlenschutz.

Zum ersten dieser beiden Gesetze: Ziel ist es im Wesentlichen, eine Auffangklausel zu schaffen, die neben allen anderen Luftreinhaltebestimmungen eine Verpflichtung für jedermann zur Reinhaltung der Luft vorsieht. Dabei geht es um die Frage, in welchem Zusammenhang man gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen, gegen Belästigungen vorgehen kann. Und genau in diese Regelungen haben Sie eine Ausnahmeklausel für die Landwirtschaft eingearbeitet. Das bedeutet, dass jedermann in Österreich generell zur Reinhaltung der Luft verpflichtet ist – nur nicht landwirtschaftliche Betriebe!

Sie argumentieren jetzt dahin gehend, dass Sie sagen, ein landwirtschaftlicher Betrieb wird ohnedies ordnungsgemäß geführt. Ich sage dazu nur: Es gibt keinen "Stand der Technik" in der Landwirtschaft, und es gibt massive Probleme! Wir sprechen hier nicht von jenem Bild, das Sie in diesem Zusammenhang zu zeichnen versuchen, wenn Sie von Biobetrieben und kleinen


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