Die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes 1226 der Beilagen wird geändert wie folgt:
1. In § 1 entfallen die Worte: "soweit wie möglich".
2. § 2 Abs. 2 lautet: "Gesundheitsbeeinträchtigende Gerüche und unzumutbare Belästigungen durch üble Gerüche sind zu vermeiden".
3. In § 2 Abs. 3 entfallen die Worte: "oder bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung entstehen". – Das ist die Ausnahme für die Landwirtschaft.
4. In § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt: "Im Falle des Verstoßes gegen Abs. 1 und 2 hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Beendigung der unzulässigen Luftverunreinigungen oder Geruchsverursachungen aufzutragen."
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Letzteres bedeutet, dass eine Sanktionsmöglichkeit eingeführt wird.
Noch kurz zwei Sätze zum Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002, bei dem es im Wesentlichen um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht. Das ist an und für sich ein begrüßenswertes Vorhaben, da Österreich, was die Umsetzung betrifft, bereits seit über zwei Jahren überfällig ist. Das ist wieder etwas, wo ich mich frage, warum man das nicht gleich ordentlich gemacht hat, so wie das eben bei vielen anderen Regelungen der Fall ist, die man bei uns zwei Jahre lang nicht umgesetzt hat.
Was in diesem Gesetz auch geregelt ist – und das ist nicht nur erstaunlich, sondern sogar erschütternd für einen Nicht-Atomstaat wie Österreich –, ist, dass die Kosten für die Entsorgung, die für österreichischen Atommüll anfallen und sehr hoch sind, erstmals beziffert werden, nämlich 90 Millionen € oder 1,2 Milliarden Schilling bis zum Jahr 2012.
Im Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 ist auch verankert, wie Österreich in Zukunft endlagermäßig mit dem österreichischen Atommüll umgehen wird. Und da habe ich folgende Befürchtung, Skepsis beziehungsweise Sorge. Vorgesehen ist nämlich, dass Österreich das nicht im eigenen Land tut, sondern mit einem anderen EU-Land eine Kooperation eingeht. Da möchte ich eindringlich davor warnen – damit Österreich nicht erpressbar wird –, das mit einem Land zu tun, das sich nicht zum Atomausstieg entschlossen hat. Ich wünsche mir in Bezug auf diese Endlagerung, dass Österreich mit einem Staat kooperiert, der sich dezidiert zum Aus-stieg aus der Atomkraft entschlossen hat.
Weiters möchte ich nicht – was durch dieses Gesetz nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen ist –, dass österreichischer Atommüll letztendlich in Russland landet, weil dort zu Dumping-Preisen entsorgt wird.
Das sind jene zwei Dinge, die ich Herrn Minister Molterer in Bezug auf den Vollzug dieses Gesetzes zu bedenken gebe.
Wir Grünen werden dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 zustimmen, können jedoch dem Bundesluftreinhaltegesetz in dieser Form nicht unsere Zustimmung erteilen: Diese extreme Schieflage ist durch nichts zu rechtfertigen und durch nichts zu argumentieren. (Beifall bei den Grünen.)
13.53
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Ich gebe bekannt, dass der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Materie und damit auch mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise Abstimmung steht.