Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 100

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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

13.54

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das neue Bundesluftreinhaltegesetz stellt eine wünschenswerte Auflösung der bisher unübersichtlichen Rechtslage auf diesem Gebiete sowie einen weiteren Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung dar, was bedeutet: Zusammenführung der länderspezifischen Regelungen in einem für die Luftreinhaltung sinnvollen und notwendigen Maße, Sicherung der hohen Umweltstandards in Österreich – Standards, die ja im internationalen Spitzenfeld liegen –, Auflösung rechtlicher Unsicherheiten sowie ein Weniger an Verwaltung.

Schade, meine Damen und Herren, dass gerade Abgeordnete der Grünen und auch Frau Sima von der SPÖ wieder einmal versuchen, diese sinnvollen Lösungen dazu zu verwenden, die Bauernschaft Österreichs an den Pranger zu stellen und die geringe Zahl an UVP-Verfahren in den landwirtschaftlichen Betrieben als "Umweltsünden" darzustellen.

Lassen Sie mich dazu Folgendes klarstellen: Die österreichische Landwirtschaft unterliegt – wie alle anderen Betriebe – der UVP. Und diese ist auch durchzuführen; sie ist nur dann nicht durchzuführen, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt. Ich hätte gerne einmal den Viehstall mit den 60 000 Schweinen, den mir Abgeordneten-Kollegin Petrovic zuvor erklären wollte, in der Praxis gesehen, haben Sie doch von 60 000 Stück Vieh gesprochen! (Zwischenruf der Abg. Dr. Petrovic. )

Die Schwellenwerte für eine Durchführung dieser sehr umfassenden Prüfung liegen in der Landwirtschaft in Österreich um 20 bis 30 Prozent niedriger, als dies die EU-Richtlinie vorsieht. Weiters führt die im Gesetz verankerte Kumulierungsbestimmung dazu, dass Österreichs Bauern bereits bei weit kleineren Tierbeständen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen, wenn sich weitere Tierhalter auch nur im Nahbereich befinden. – Also wiederum eine wesentlich schärfere Auslegung dieser Richtlinie für die österreichische Landwirtschaft!

Meine Damen und Herren! In Österreich gibt es aber trotz 20 und 30 Prozent niedrigerer Werte, strengerer Richtlinien, und zusätzlicher Kumulierungsbestimmungen erst einzelne Fälle der UVP-Prüfung – und das resultiert ausschließlich daraus, dass Österreichs Landwirtschaft wesentlich kleinstrukturierter ist, als dies sonst in Europa der Fall ist. Dazu folgende Zahlen: In Österreich haben schweinehaltende Betriebe im Schnitt 40 Stück Vieh, in den Niederlanden, bekanntlich auch ein EU-Land, im Schnitt 700 Stück Vieh. – Ein solches Szenario versuchen Sie von den Oppositionsparteien auch für Österreich zu zeichnen und so die österreichische Landwirtschaft an den Pranger zu stellen – und das können wir wirklich nicht akzeptieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich auch auf das heikle Thema Wirtschaftsdünger eingehen: Wirtschaftsdünger stellen eine Grundvoraussetzung für eine Kreislaufwirtschaft dar, eigentlich das wichtigste Kapital eines Bauern – egal, ob es sich um einen Biobauern oder um einen normal wirtschaftenden Betrieb handelt. Dass ein Bauer in höchstem Maße daran interessiert ist, mit seinem Dünger effizient umzugehen, mit diesem wichtigen Grundstoff eben, ist doch eine Selbstverständlichkeit! Es wäre daher grober Unfug, Luftreinhaltebestimmungen so restriktiv auszulegen, dass das zur Folge hätte, dass man Wirtschaftsdünger nicht mehr einsetzen könnte und diesen durch chemischen Dünger ersetzen müsste.

Frau Kollegin Glawischnig, ich habe Ihnen bereits erklärt, dass es diesbezüglich keine Differenzierung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben gibt, weil das eine Frage der Größenordnung ist! Und da es bei uns – Gott sei Dank! – viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe gibt, stellt das keine Problematik dar! So einfach ist das; Sie können das ja auch in den Unterlagen nachlesen. (Abg. Dr. Glawischnig: Kleinere Gewerbebetriebe müssen das tun ...!)

Ich bin der Überzeugung, geschätzte Damen und Herren, dass es sich hiebei um eine in hohem Maße sinnvolle Lösung handelt, denn zum einen kommt es zu einer Verwaltungsvereinfa


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