Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 280

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Aber die Arbeiterkammer kann dagegen einschreiten, und wie ich dich kenne, wirst du das auch tun, bis hin zu einer Anzeige bei der Standesbehörde, wahrscheinlich auch bis hin zu einer Verbandsklage. Ich möchte dir jetzt keine Regeln vorgeben und es steht mir auch nicht zu, dir das zu sagen, aber wenn mir als Schuldnervertreter auffiele, dass ein und derselbe Anwalt immer gesetzwidrige Kosten geltend macht, dann bekommt er zunächst einmal eine Anzeige bei der Disziplinarbehörde. Und wenn das noch immer nichts nützt, würde ich sogar eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs ins Auge fassen; denn wenn derjenige in Kenntnis, dass ihm eine Forderung nicht zusteht, diese Forderung immer wieder geltend macht, dann ist das auch der Versuch einer Täuschung des Gerichts. Ob es Betrug ist, das vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es gibt Möglichkeiten, dass man sich gegen schwarze Schafe – seien es Inkassobüros, seien es auch vereinzelt Rechtsanwälte – zur Wehr setzt.

Ich bin kein besonderer Freund der Inkassobüros, das gebe ich durchaus zu. Aber die Inkassobüros, sofern sie seriös betrieben werden, verfolgen auch einen wirtschaftlichen Zweck. Aus der mir bekannten Praxis kann ich bestätigen – ich möchte hier die Organisation nicht nennen, die einer bestimmten Partei nahe steht –: Es handelt sich um einen Serviceclub, der Forderungen in geringer Höhe gegen seine Mitglieder hat, Zehntausende Forderungen im Jahr, der diese Forderungen generell über Inkassobüros abrechnet und nicht über Anwälte und der, wenn diese Forderungen trotz Einschreiten des Inkassobüros nicht berichtigt werden, die Forderungen lieber fallen lässt, als den Gerichtsweg zu beschreiten. Also auch hier wird eine gewisse Berechtigung ... (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sehe, die Begeisterung meiner eigenen Fraktion ist so groß, dass ich jetzt meine Rede abrupt abzubrechen habe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

0.11

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, genauso kurz zu reden wie mein Vorredner, also bis meine eigene Fraktion meine Ausführungen abbricht.

Es geht um zwei Regierungsvorlagen von Erklärungen der Republik Österreich. Es geht um Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, schlicht, es geht um den Beitritt Litauens und Lettlands. Diese Beitritte haben im Ausschuss die Zustimmung aller vier Parlamentsfraktionen gefunden. Dieses Übereinkommen steht in Gesetzesrang und wirkt nur zwischen dem beitretenden Staat und dem Staat, der den Beitritt annimmt. Die Annahmeerklärung betrifft keine verfassungsändernden oder -ergänzenden Bestimmungen. Es geht also darum, den Beitritt anzunehmen, weshalb ein Genehmigungsbeschluss des Nationalrates und in der Folge auch des Bundesrates erforderlich ist, weil es eben auch den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berührt.

Dieses Übereinkommen regelt die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden zum Schutz der Minderjährigen. Bei uns sind das die Gerichte und die Bezirksverwaltungsbehörden, schlicht die Jugendämter. Mit dem Beitritt wird die Zuständigkeit der vergleichbaren Behörden in den Beitrittsländern anerkannt. Jeder weitere Staat, der beitritt, bringt ein Plus für die Rechtssicherheit und einen Schritt zum erweiterten Schutz von Minderjährigen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


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