Die Gegner dieser Finanzierung begründen dies, wenn nicht mit Polemik, meist mit dem Argument, dass die Verwaltungskosten ohnehin schon so niedrig seien und es bei der Verwaltung keine Synergieeffekte gäbe.
Meine Damen und Herren! Wissenschaftliche Studien belegen, dass es Rationalisierungspotentiale von 20 bis 30 Prozent gibt. Gerade beim Einkauf gibt es sehr viele einheitliche Leistungen und natürlich auch bei den Medikamenten. Auch hier wäre sehr viel Einsparungspotential notwendig. Können Sie sich erklären, weshalb Medikamente wie zum Beispiel Aspirin in Österreich um ein Drittel mehr kosten als in einem anderen europäischen Staat?
Faktum ist, meine Damen und Herren, dass derzeit bei den Sozialversicherungsträgern noch immer ein Machtdenken und ein Föderalismusdenken im Vordergrund stehen und der Bevölkerung mit Androhung von Leistungskürzungen begegnet wird. Wir Freiheitliche garantieren, dass die Versicherten, egal wo in Österreich sie leben, jene Leistungen bekommen, die sie brauchen, und dass die Sozialversicherungen endlich für die Bürger arbeiten und für niemanden sonst. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Abschließend darf ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Steibl, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1193 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1183 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, einbringen.
Dieser Antrag wurde bereits verteilt und beinhaltet in erster Linie die gesetzliche Festlegung von Tilgungsplänen für Darlehen an den Ausgleichsfonds. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
16.49
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der Abänderungsantrag, über den Frau Abgeordnete Hartinger gesprochen und den sie daher erläutert hat, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Steibl, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1193 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1183 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Dem Gesetzestitel wird der Klammerausdruck "(60. Novelle zum ASVG)" angefügt.
2. Im Einleitungssatz wird der Ausdruck "82/2002" durch den Ausdruck "100/2002" ersetzt.
3. Die Z 1 bis 3 lauten:
"1. § 5 Abs. 1 Z 5 lautet:
,5. die ArbeitnehmerInnen der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. xxxx;‘
2. Im § 7 Z 4 wird der Punkt am Ende der lit. d durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende lit. e wird angefügt:
,e) die ArbeitnehmerInnen der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002.‘