Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 88

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Meine Damen und Herren! Auch was die Heimfahrtbeihilfe für Schülerinnen und Schüler betrifft, haben Sie Anfang dieses Jahres noch geantwortet: Da kann man nichts machen, da besteht keine Möglichkeit, das Budget ist zu eng! Nun haben Sie sich doch entschlossen, auch hier endlich etwas zu tun. Das begrüßen wir, möchte ich dazusagen.

Aber dennoch möchte ich Ihnen eines sagen: Sie können noch einmal unter Beweis stellen, indem Sie unserem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung geben, dass es Ihnen ernsthaft um die Lage der jungen Menschen in Österreich geht, dass Sie wirklich um Ausbildung, um die Qualität der Ausbildung bemüht sind. Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie das nicht tun, dann muss ich Ihnen sagen: Die Wähler und Wählerinnen lassen sich nicht durch Wahlzuckerl täuschen, die noch dazu ganz schlecht verpackt sind. Die Wähler und Wählerinnen beurteilen Sie danach, wie Sie in dieser Zeit regiert haben, und sie werden Ihnen die Antwort am 24. November geben, indem sie Sie tatsächlich abwählen werden! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der von Frau Abgeordneter Silhavy soeben in den Kernpunkten erläuterte Antrag schriftlich überreicht wurde, dass er ausreichend unterstützt ist und in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie steht. Er wird entsprechend der Geschäftsordnung vervielfältigt und verteilt und steht somit mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses 1289 der Beilagen zum Antrag 754/A der Abgeordneten Böhacker, Dkfm. Dr. Stummvoll und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Z 1 wird wie folgt geändert:

"1. Im § 1 Abs. 1 lautet der dritte Satz:

Für die Schulentlaßjahrgänge 2001 bis 2003 sind beginnend in den Ausbildungsjahren 2001/2002 bis 2003/2004 insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, vom Arbeitsmarktservice unter Mitwirkung und angemessener finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes Projekte zur Akquisition von Lehrplätzen, Projekte zur Vorbereitung auf den Beginn einer Berufsausbildung, zur Ausbildung in Lehrgängen (§ 3) und in Stiftungen (§ 4) mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien bereitzustellen und zu besetzen. Die jeweils zuständigen Landesdirektorien des AMS haben den Bedarf an Ausbildungsplätzen für das Bundesland festzustellen. Abs 2 und § 2 Abs 1 bis 5 sind auf diese Projekte nicht anzuwenden."


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