Berücksichtigung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs (261/UEA)

Unselbständiger Entschließungsantrag

Unselbständiger Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs in Zusammenhang mit der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes und des Truppenaufenthaltsgesetzes sowie Erteilung von Bewilligungen nach diesen Gesetzen nur im Falle der Durchführung friedensschaffender Maßnahmen entsprechend der Charta der Vereinten Nationen