Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 16

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Ich möchte namens der freiheitlichen Fraktion allen heute im Nationalrat neu angelobten Kolle­ginnen und Kollegen eine gute Zusammenarbeit für die XXII. Gesetzgebungsperiode im Interes­se aller Österreicherinnen und Österreicher signalisieren.

Mit der Wahl des Präsidiums des österreichischen Nationalrates werden neben dem Bundes­prä­­sidenten und neben dem Verfassungsgerichtshof die Hüter der österreichischen Bundesver­fas­sung gewählt. Die Nationalratspräsidenten sind in ihrer Funktion als Hüter der Verfassung, vor allem in einer Zeit, wo die Regierungsbildung noch aussteht und wo es durchaus möglich ist, dass die Optionen in diesem Hohen Haus auch eine Regierung ergeben, die über eine satte Vier-Fünftel-Mehrheit in diesem Parlament verfügt und daher alle verfassungsmäßigen Möglich­keiten der Änderung dieses Staates hat, von besonderer Bedeutung.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist es gute Tradition in diesem Hause, dass der Erste Präsident von der stimmenstärksten Fraktion des österreichischen Parlaments gestellt wird. Wir erkennen da­­her die Kandidatur von Klubobmann Dr. Andreas Khol für die Position des Ersten Präsi­den­ten des Nationalrates nicht nur an, sondern wir werden als freiheitliche Fraktion die Wahl von Dr. Andreas Khol in die Funktion des Ersten Präsidenten des Nationalrates auch bestens unter­stützen.

Es war unübersehbar, lieber Andreas, dass wir in all den Jahren, in denen wir beide gemeinsam die­sem Parlament angehört haben, persönlich sehr unterschiedliche Positionen vertreten ha­ben. Aber für mich als ehemaligem Dritten Präsidenten dieses Nationalrates war es auch un­über­sehbar, dass du dich immer auf der Seite der Hüter der Verfassung und des Parlamentaris­mus befunden hast. Daher ist deine Kandidatur eine gute Kandidatur und wird von uns unter­stützt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist für meine Fraktion auch beachtenswert, dass mit der Kandidatur des derzeitigen Ersten Prä­sidenten Dr. Heinz Fischer – der mehr als ein Jahrzehnt lang die Funktion des Ersten Prä­si­denten im österreichischen Nationalrat innegehabt hat – für die Position des Zweiten Präsi­denten des österreichischen Nationalrates ein deutliches Signal der Kontinuität und der Weiter­führung der Traditionen in diesem Hohen Hause gegeben wird. Gemeinsam mit meiner Fraktion werde ich die Kandidatur der sozialdemokratischen Fraktion für den Zweiten Präsidenten des Nationalrates ausdrücklich mit unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Freiheitlichen haben für die Wahl des Dritten Präsidenten des Nationalrates mit Dipl.-Ing. Tho­mas Prinzhorn den derzeitigen Zweiten Präsidenten des Nationalrates vorgeschlagen. Wir setzen mit Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn – wie das dankenswerterweise auch die beiden Vor­red­ner der stimmenstärksten und der zweitstärksten Fraktion dieses Hauses erwähnt haben – auf einen Präsidenten, der sich in der vergangenen Legislaturperiode, in der XXI. GP, in seiner Funktion als Zweiter Nationalratspräsident bewährt hat.

Wir setzen im Übrigen mit dieser Kandidatur, ähnlich wie die sozialdemokratische Fraktion, trotz des schmerzlichen Verlustes von Wählerstimmen, den wir hinnehmen mussten, bei der Be­setzung der Position des Dritten Präsidenten auch auf Tradition und Kontinuität in der Führung des Präsidiums des österreichischen Nationalrates.

Sehr geehrte Damen und Herren! Man mag in der Öffentlichkeit oft über manche Traditionen im Hohen Hause lächeln, aber in schwierigen Stunden des Parlamentarismus hat es sich bewährt, dass auch die stimmenstärkste, die stimmenzweitstärkste und die stimmendrittstärkste Fraktion des Hohen Hauses in ihrem Vorschlagsrecht jeweils von der Mehrheit des österreichischen Nationalrates unterstützt worden sind.

Das Präsidium des Nationalrates als Hüter der Verfassung und das Wort des Parlamentarismus in Österreich sind uns Freiheitlichen wichtig. Wir meinen, dass wir mit der Kandidatur von Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn eine hervorragende Persönlichkeit zur Wahl vorschlagen, denn er hat durch sei­ne Geschäftsführung in der letzten Gesetzgebungsperiode bewiesen, dass er dem Parla­mentarismus und den Verfassungsfunktionen nicht nur verpflichtet ist, sondern sie auch best­möglich und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.

 


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