Ich möchte namens der freiheitlichen Fraktion allen
heute im Nationalrat neu angelobten Kolleginnen und Kollegen eine gute
Zusammenarbeit für die XXII. Gesetzgebungsperiode im Interesse aller
Österreicherinnen und Österreicher signalisieren.
Mit der Wahl des Präsidiums des österreichischen
Nationalrates werden neben dem Bundespräsidenten und neben dem
Verfassungsgerichtshof die Hüter der österreichischen Bundesverfassung
gewählt. Die Nationalratspräsidenten sind in ihrer Funktion als Hüter der Verfassung,
vor allem in einer Zeit, wo die Regierungsbildung noch aussteht und wo es
durchaus möglich ist, dass die Optionen in diesem Hohen Haus auch eine
Regierung ergeben, die über eine satte Vier-Fünftel-Mehrheit in diesem
Parlament verfügt und daher alle verfassungsmäßigen Möglichkeiten der Änderung
dieses Staates hat, von besonderer Bedeutung.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist es gute Tradition
in diesem Hause, dass der Erste Präsident von der stimmenstärksten Fraktion des
österreichischen Parlaments gestellt wird. Wir erkennen daher die Kandidatur
von Klubobmann Dr. Andreas Khol für die Position des Ersten Präsidenten
des Nationalrates nicht nur an, sondern wir werden als freiheitliche Fraktion
die Wahl von Dr. Andreas Khol in die Funktion des Ersten Präsidenten des
Nationalrates auch bestens unterstützen.
Es war unübersehbar, lieber Andreas, dass wir in all
den Jahren, in denen wir beide gemeinsam diesem Parlament angehört haben,
persönlich sehr unterschiedliche Positionen vertreten haben. Aber für mich als
ehemaligem Dritten Präsidenten dieses Nationalrates war es auch unübersehbar,
dass du dich immer auf der Seite der Hüter der Verfassung und des Parlamentarismus
befunden hast. Daher ist deine Kandidatur eine gute Kandidatur und wird von uns
unterstützt. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist für meine Fraktion auch beachtenswert, dass mit
der Kandidatur des derzeitigen Ersten Präsidenten Dr. Heinz
Fischer – der mehr als ein Jahrzehnt lang die Funktion des Ersten Präsidenten
im österreichischen Nationalrat innegehabt hat – für die Position des Zweiten Präsidenten
des österreichischen Nationalrates ein deutliches Signal der Kontinuität und
der Weiterführung der Traditionen in diesem Hohen Hause gegeben wird.
Gemeinsam mit meiner Fraktion werde ich die Kandidatur der sozialdemokratischen
Fraktion für den Zweiten Präsidenten des Nationalrates ausdrücklich mit
unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir Freiheitlichen haben für die Wahl des Dritten
Präsidenten des Nationalrates mit Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn den
derzeitigen Zweiten Präsidenten des Nationalrates vorgeschlagen. Wir setzen mit
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn – wie das dankenswerterweise auch die
beiden Vorredner der stimmenstärksten und der zweitstärksten Fraktion dieses
Hauses erwähnt haben – auf einen Präsidenten, der sich in der vergangenen
Legislaturperiode, in der XXI. GP, in seiner Funktion als Zweiter
Nationalratspräsident bewährt hat.
Wir setzen im Übrigen mit dieser Kandidatur, ähnlich
wie die sozialdemokratische Fraktion, trotz des schmerzlichen Verlustes von
Wählerstimmen, den wir hinnehmen mussten, bei der Besetzung der Position des
Dritten Präsidenten auch auf Tradition und Kontinuität in der Führung des
Präsidiums des österreichischen Nationalrates.
Sehr geehrte Damen und Herren! Man mag in der
Öffentlichkeit oft über manche Traditionen im Hohen Hause lächeln, aber in
schwierigen Stunden des Parlamentarismus hat es sich bewährt, dass auch die
stimmenstärkste, die stimmenzweitstärkste und die stimmendrittstärkste Fraktion
des Hohen Hauses in ihrem Vorschlagsrecht jeweils von der Mehrheit des
österreichischen Nationalrates unterstützt worden sind.
Das Präsidium des Nationalrates als Hüter der
Verfassung und das Wort des Parlamentarismus in Österreich sind uns
Freiheitlichen wichtig. Wir meinen, dass wir mit der Kandidatur von
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn eine hervorragende Persönlichkeit zur Wahl
vorschlagen, denn er hat durch seine Geschäftsführung in der letzten
Gesetzgebungsperiode bewiesen, dass er dem Parlamentarismus und den
Verfassungsfunktionen nicht nur verpflichtet ist, sondern sie auch bestmöglich
und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.