gebungsperiode nicht erledigt wurden, verfallen. Das
hat zum einem historische Gründe, das hat aber auch sachliche Gründe. Diese
sachlichen oder inhaltlichen Gründe sind natürlich darin begründet, dass der
Nationalrat alle vier Jahre neu gewählt wird, neu zusammengesetzt wird, neue
Mandatare kommen, neue Mehrheiten da sind und der Nationalrat eigentlich auch
beginnen sollte, sich neu zu gestalten. Dieses Prinzip als solches halte ich
für richtig, das sollte auch weiter festgeschrieben werden.
Das politische Anliegen, dass Volksbegehren anders
behandelt werden, weil ja dahinter nicht nur politische Anträge von Mandataren,
sondern auch Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, von Wahlberechtigten stehen,
ist natürlich gerechtfertigt. Das werden wir auch tun, weil die
Wahlberechtigten ja letztlich eine politische Diskussion im Nationalrat und
auch eine Antwort vom Nationalrat haben wollen.
Es ist jetzt schon so, dass die Geschäftsordnung auch
andere Behandlungen von Volksbegehren kennt, wie zum Beispiel den Vorrang vor
übrigen Anträgen und Gegenständen im Nationalrat. Die Volkspartei wird sich
damit auseinander setzen und wird sich dem auch stellen. Unser Präsident, der
Erste Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol, und auch Bundesratspräsident
Hösele haben, wie Sie vielleicht verfolgt haben, eine meiner Meinung nach
richtige und gute Initiative gestartet, indem sie angeregt haben, einen
Österreich-Verfassungskonvent in Form einer Enquete-Kommission durchzuführen.
Ich denke, dass wir dieses inhaltliche Anliegen dort diskutieren werden, dort
diskutieren sollten und auch einer hoffentlich zufrieden stellenden Antwort
zuführen werden. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
14.53
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
14.53
Abgeordneter
Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, der hier zur
Debatte steht, deckt sich eigentlich mit der Meinung der SPÖ zu diesem Thema.
Ich glaube nicht, dass es zeitgemäß ist, dass Volksbegehren mit dem Ende einer
Legislaturperiode beendet sein sollen. Das ist insbesondere dann nicht richtig,
wenn man in vielen Bereichen die Instrumentarien der direkten Demokratie
verstärken will und ein Instrumentarium hat, das eigentlich von allen
Bevölkerungsteilen angenommen und von vielen Bevölkerungsteilen aktiv
unterstützt wird. Es ist auch dann nicht richtig, wenn es letztlich nicht von
jenen Leuten behandelt wird, die dafür gewählt wurden, damit sie diese Begehren
auch behandeln.
Was kann ein Bürger dafür, dass die Nationalräte oder
der Nationalrat säumig sind? Was kann ein Bürger dafür, der sich für eine Sache
einsetzt, dass nur deswegen, weil – aus welchen Gründen immer – eine
Regierung implodiert, so wie die Letzte, sein nach wie vor berechtigtes
Anliegen nicht behandelt wird? – Er kann nicht damit rechnen, dass sich
die politische Situation unter den gewählten Abgeordneten so verändert, dass
die Legislaturperiode verkürzt wird und damit sein Anliegen, das er berechtigt
für diese Legislaturperiode behandelt haben wollte, nicht mehr behandelt werden
kann. Es ist weder seine Schuld noch im Sinne der Demokratie, dass dieses
Begehren nicht mehr behandelt wird. Es zeigt sich somit, dass wir in diesem
Falle mit den berechtigten Sorgen der Bürger nicht adäquat umgehen.
Ich glaube, man sollte die Bereitschaft,
Staatsreformen anzugehen beziehungsweise gewisse Veränderungen im Staatsgefüge
durchzuführen auch dazu nützen, diese Fehler in der derzeitigen
Geschäftsordnung zu beseitigen. Meiner Meinung nach ist das ein Fehler, denn es
ändern sich zwar die Abgeordneten, aber es ändert sich nicht das Anliegen und
schon gar nicht die Bevölkerung, die dieses Anliegen behandelt haben will. Nur
weil sich die Personen im Nationalrat ändern, verändert sich aber nicht die
Position der Bevölkerung zu diesem Anliegen, insbesondere jener Leute nicht,
die aktiv dafür eingetreten sind.
Man sollte auch den Kostenfaktor berücksichtigen, der bei einer derartigen Mobilisierung von Menschen bei der Abwicklung eines Volksbegehrens entsteht. Diese Kosten sind praktisch in den Sand gesetzt, sobald eine neue Legislaturperiode beginnt. Diese neue Legislaturperiode