Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 92

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hängt ja nicht von denjenigen ab, die dieses Anliegen sozusagen behandelt haben wollen, sondern von uns Abgeordneten. Die Säumigkeit dann zum Nachteil der Bürger fortzuführen, das ist, so glaube ich, der falsche Weg. Es wäre ein Leichtes, diesen Missstand abzustellen.

Ich denke, wir sind uns ziemlich einig darin, dass das ein Punkt ist, der in einer Staatsreform, in einer Bundesstaatsreform beziehungsweise in einem Demokratiepaket verankert werden muss, weil es ja jetzt schon wenige Instrumentarien der direkten Demokratie gibt. Die Instrumentarien, die wir hier haben, sollten wir auch entsprechend erst nehmen und den Bürger nicht davon abhängig machen, ob dieselben Personen in der nächsten Legislaturperiode hier im Nationalrat sitzen, oder ob andere Abgeordnete sein Anliegen zu behandeln haben.

Auf alle Fälle will der Bürger sein Anliegen behandelt haben. Dem einzelnen Bürger, der sich für ein besonderes Anliegen engagiert, ist ziemlich egal, wer es behandelt. Er erwartet von seinen gewählten Vertretern, dass sie sich mit diesem Problem auseinander setzen. Das muss auch über eine Legislaturperiode hinweg möglich sein, denn auch da gibt es gewählte Vertreter. Das kann nicht davon abhängig sein, welche Personen hier im Nationalrat sitzen.

Daher ist das Ganze ein Anliegen, das von unserer Seite völlig unterstützt wird. Ich glaube, dass man dieses Anliegen noch ausdehnen könnte. Uns von der SPÖ geht es noch zu wenig weit, weil wir wollen, dass dieses Anliegen auf parlamentarische Bürgerinitiativen, die einen ähnlichen Background haben, ausgedehnt wird. Deswegen sollte man hier auch gleich eine Regelung für Bürgerinitiativen schaffen.

Ich habe schon bei meiner Vorrednerin Bereitschaft gesehen, dass zumindest darüber geredet wird. Ich glaube, dass es im Gesamtkontext einer umfassenden Demokratiereform, im Gesamt­kontext einer umfassenden Staatsreform notwendig wäre, diese Schritte zu setzen, weil sie das Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Mandatare und in die Behandlung ihrer Anliegen stärken würden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Bösch. – Bitte.

14.59


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen treten prinzipiell für eine Stärkung der direkten Demokratie ein. Wir stehen deshalb diesem Antrag von Seiten der Grünen auch grundsätzlich positiv gegenüber. Schade ist aus unserer Sicht, dass von Seiten der Oppositionsparteien immer nur punktuelle Vorschläge in Bezug auf die Reform der Demokratie und in Bezug auf die Reform der Republik gemacht werden und weniger das Große und Ganze gesehen wird. Vor allem schade ist, dass von Seiten der SPÖ immer nur diese punktuellen Vorschläge gemacht werden, obwohl die Regierung zwischen ÖVP und FPÖ in der letzten Legislaturperiode in diesem Bereiche umfassende Vorschläge gemacht hat.

Ich erinnere an unser Demokratiepaket, in welchem ja auch für Volksbegehren bereits eine 15 Prozent-Klausel für eine verpflichtende Volksabstimmung vorgesehen war. Ich erinnere an die Vorschläge für eine neue bundesstaatliche Kompetenzverteilung, an die Stärkung der Ver­fassungsautonomie der Länder, an die Briefwahl, an die Bundesratsreform und an die gesam­ten Reformvorschläge der bisherigen Regierung.

Herr Kollege Wittmann! Gerade Sie von der SPÖ wären aufgefordert gewesen, in all diesen Punkten ernsthaft in eine Diskussion mit der Bundesregierung einzutreten, um die Gesamtre­form des Staates, die Gesamtreform der Demokratie und der parlamentarischen Republik weiterzubringen.

Wir Freiheitlichen stehen der Einrichtung eines Verfassungskonvents auf österreichischer Ebene grundsätzlich positiv gegenüber. Wir erhoffen uns davon eine Zusammenfassung aller bisherigen Vorschläge, eine neue Formulierung und endlich Ergebnisse in allen den Bereichen,


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