hängt ja nicht von denjenigen ab, die dieses Anliegen
sozusagen behandelt haben wollen, sondern von uns Abgeordneten. Die Säumigkeit
dann zum Nachteil der Bürger fortzuführen, das ist, so glaube ich, der falsche
Weg. Es wäre ein Leichtes, diesen Missstand abzustellen.
Ich denke, wir sind uns ziemlich einig darin, dass das
ein Punkt ist, der in einer Staatsreform, in einer Bundesstaatsreform
beziehungsweise in einem Demokratiepaket verankert werden muss, weil es ja
jetzt schon wenige Instrumentarien der direkten Demokratie gibt. Die
Instrumentarien, die wir hier haben, sollten wir auch entsprechend erst nehmen
und den Bürger nicht davon abhängig machen, ob dieselben Personen in der
nächsten Legislaturperiode hier im Nationalrat sitzen, oder ob andere Abgeordnete
sein Anliegen zu behandeln haben.
Auf alle Fälle will der Bürger sein Anliegen behandelt
haben. Dem einzelnen Bürger, der sich für ein besonderes Anliegen engagiert,
ist ziemlich egal, wer es behandelt. Er erwartet von seinen gewählten
Vertretern, dass sie sich mit diesem Problem auseinander setzen. Das muss auch
über eine Legislaturperiode hinweg möglich sein, denn auch da gibt es gewählte
Vertreter. Das kann nicht davon abhängig sein, welche Personen hier im
Nationalrat sitzen.
Daher ist das Ganze ein Anliegen, das von unserer
Seite völlig unterstützt wird. Ich glaube, dass man dieses Anliegen noch
ausdehnen könnte. Uns von der SPÖ geht es noch zu wenig weit, weil wir wollen,
dass dieses Anliegen auf parlamentarische Bürgerinitiativen, die einen ähnlichen
Background haben, ausgedehnt wird. Deswegen sollte man hier auch gleich eine
Regelung für Bürgerinitiativen schaffen.
Ich habe schon bei meiner Vorrednerin Bereitschaft
gesehen, dass zumindest darüber geredet wird. Ich glaube, dass es im
Gesamtkontext einer umfassenden Demokratiereform, im Gesamtkontext einer
umfassenden Staatsreform notwendig wäre, diese Schritte zu setzen, weil sie das
Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Mandatare und in die Behandlung
ihrer Anliegen stärken würden. (Beifall bei
der SPÖ.)
14.59
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.
14.59
Abgeordneter
Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen treten prinzipiell für eine Stärkung
der direkten Demokratie ein. Wir stehen deshalb diesem Antrag von Seiten der
Grünen auch grundsätzlich positiv gegenüber. Schade ist aus unserer Sicht, dass
von Seiten der Oppositionsparteien immer nur punktuelle Vorschläge in Bezug auf
die Reform der Demokratie und in Bezug auf die Reform der Republik gemacht
werden und weniger das Große und Ganze gesehen wird. Vor allem schade ist, dass
von Seiten der SPÖ immer nur diese punktuellen Vorschläge gemacht werden, obwohl
die Regierung zwischen ÖVP und FPÖ in der letzten Legislaturperiode in diesem
Bereiche umfassende Vorschläge gemacht hat.
Ich erinnere an unser Demokratiepaket, in welchem ja
auch für Volksbegehren bereits eine 15 Prozent-Klausel für eine verpflichtende
Volksabstimmung vorgesehen war. Ich erinnere an die Vorschläge für eine neue
bundesstaatliche Kompetenzverteilung, an die Stärkung der Verfassungsautonomie
der Länder, an die Briefwahl, an die Bundesratsreform und an die gesamten
Reformvorschläge der bisherigen Regierung.
Herr Kollege Wittmann! Gerade Sie von der SPÖ wären
aufgefordert gewesen, in all diesen Punkten ernsthaft in eine Diskussion mit
der Bundesregierung einzutreten, um die Gesamtreform des Staates, die
Gesamtreform der Demokratie und der parlamentarischen Republik weiterzubringen.
Wir Freiheitlichen stehen der Einrichtung eines Verfassungskonvents auf österreichischer Ebene grundsätzlich positiv gegenüber. Wir erhoffen uns davon eine Zusammenfassung aller bisherigen Vorschläge, eine neue Formulierung und endlich Ergebnisse in allen den Bereichen,