die wir schon seit vielen Jahren im Bundesrat, im
Nationalrat und darüber hinaus diskutieren. (Präsident
Dr. Khol übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Grundsätzlich ist auch dieser Antrag der Grünen für
uns ein Vorstoß, der im Rahmen dieses Gesamtkonzepts in den nächsten Monaten
hoffentlich richtig beraten werden wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
15.01
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau
Abgeordnete Dr. Petrovic. Sie hat sich eine Redezeit von 5 Minuten
vorgenommen. – Bitte.
15.01
Abgeordnete
MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Diese Ankündigungen, man werde ein riesiges
Verfassungspaket schnüren, kommen bei mir mit sehr gemischten Gefühlen an, denn
ich kenne viele Themen, über die in dieser Republik seit Jahrzehnten beraten
wird, zum Beispiel die Neukodifikation der Grundrechte oder die Reform des
Bundesstaates. All das, sehr geehrte Damen und Herren, wird seit vielen
Legislaturperioden zugesichert, aber es wird nicht gemacht.
Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, es liegt
eigentlich eine sehr einfache Frage vor, die ungleich einfacher ist als manche
andere Fragen, die man wahrscheinlich wirklich nicht von heute auf morgen
zufrieden stellend lösen kann; aber die Frage, ob Volksbegehren mit dem Ende
der Legislaturperiode verfallen sollen oder nicht, kann man mit einem einfachen
Ja oder Nein beantworten. Wenn man der Meinung ist, sie sollen nicht verfallen,
dann glaube ich, dass die legistischen Konsequenzen relativ einfach sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Ich würde meinen, dass es sogar mit den Intentionen
der Verfassung nicht konform geht, dass man Volksbegehren unterschiedlich
behandelt, je nachdem, ob sie das Glück oder das Pech hatten, am Anfang oder am
Ende einer Legislaturperiode eingebracht worden zu sein. Insbesondere wissen
das die Proponentinnen und Proponenten ja unter Umständen gar nicht,
denn – und diese Erfahrung haben wir auch schon gemacht –
Legislaturperioden können vorzeitig beendet werden, und dann ist es wohl
wirklich nicht fair, Menschen, die sehr viel Zeit, Mühe und Geld investiert
haben, um ihr Anliegen dem Hohen Haus vorzutragen, zu sagen: Pech gehabt, jetzt
ist die Legislaturperiode zu Ende, jetzt könnt ihr wieder von vorne anfangen!
Das heißt, ich glaube, wir sollten diese Frage von den
anderen Fragen rund um die Verfassung, die uns mit Sicherheit noch länger
beschäftigen werden, abkoppeln, und wir sollten aus diesem Verfassungstopf ein
paar Fragen herausnehmen und vorab erledigen.
Auch auf Folgendes mache ich Sie aufmerksam: Der Unmut
der Bevölkerung oder derer, die ein Volksbegehren eingebracht haben, das dann
vom Verfall bedroht ist, trifft insbesondere die stärkste Fraktion, weil man
sagen wird: Die hätten es in der Hand, die rechtliche Situation zu verbessern.
So wie das bei den großen Volksbegehrensmaterien der Fall war, hat man natürlich –
und nicht zu Unrecht – immer wieder schwere Vorwürfe an die ÖVP
herangetragen.
Es wäre daher im Interesse des gesamten Hohen Hauses, hier
festzuhalten, dass es keinen Unterschied machen darf, wann ein Volksbegehren
eingebracht worden ist. Es ist vom Parlament allenfalls in einer nächsten
Gesetzgebungsperiode zu behandeln.
Noch etwas: Sie haben gesagt, das Prinzip, dass
Anträge von Abgeordneten verfallen, habe schon seinen Sinn. – Mag sein, es
wäre durchaus auch denkbar, dass ein neuer Nationalrat alte Anträge, wenn er
sich nicht mehr mit ihnen identifiziert, ablehnt. Aber es mag auch umgekehrt
Sinn machen, zu sagen: Wenn Anträge so wichtig sind, dann können sie auch
wieder eingebracht werden! – Nur dasselbe können die Proponentinnen und
Proponenten von Volksbegehren nicht tun.