Ich glaube, dass
wir diesbezüglich in Österreich eine gesetzliche Lage haben, insbesondere bis
zur achten Schulstufe, die durchaus befriedigend ist, wobei man aber in der
Praxis immer wieder darauf schauen muss, ob das, was an Anspruch vorgegeben
wird, in der Realität auch eingehalten werden kann. Wir wissen aber auch, dass
wir bei der Weiterführung der Integration, insbesondere in der neunten
Schulstufe, wo diese bislang eben nur im Polytechnikum möglich ist, und darüber
hinaus, einen Bedarf haben, Änderungen vorzunehmen. Auch in den Gesprächen mit
Ministerin Gehrer ist mir vorgekommen, dass wir uns schon angenähert haben im
Verständnis dessen, was möglich gemacht werden sollte. In der Praxis bestehen
nach wie vor Probleme.
Beispielsweise ist
es natürlich für Politiker interessant, woher die Finanzierung für Modelle
kommt, die hier weiterführende Maßnahmen möglich machen; für die betroffenen
Personen ist das nicht wirklich relevant, diese wollen, dass es diese Angebote
gibt. Wenn dann beispielsweise Projekte wie in der landwirtschaftlichen
Fachschule in Weyregg so nicht mehr möglich sind, weil die Finanzierungsquellen
nicht vorhanden sind, dann ist das nach wie vor als ein massives Problem
anzusehen.
Es geht bei der
Weiterführung von Behinderten-Integration absolut nicht darum, wie oft behauptet
wird, dass jeder und jede alle Abschlüsse bis zur Matura, bis zu Studiengängen
machen können soll, aber es geht darum, dass jeder und jede die bestmögliche
persönlich individuelle Chance bekommt. Daran gilt es zu arbeiten. Hier ist es
uns auch in unseren Gesprächen nicht ganz gelungen, das einzulösen, was wir
wollten, aber es gibt, so glaube ich, auch da Fortschritte.
Wir alle wissen,
dass es auch für die Körper- und Sinnesbehinderten in der Praxis nach wie vor
räumliche Barrieren gibt, dass Schulen nach wie vor nicht so ausgestattet sind,
dass für alle dieser Zugang gewährleistet werden kann. Weil wir hier gerade die
Gebärdensprache sehen: Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Betroffenen, wie
schwierig es ist, den Anspruch auf schulischen Unterricht in der
Gebärdensprache durchzusetzen. Auch darüber haben wir gesprochen. Da gibt es
unterschiedliche Auffassungen, insbesondere auf Seiten derer, die hörend sind
und Gehörlose unterrichten und das für nicht so notwendig erachten. Dabei
wissen wir aber von den Betroffenen ganz genau, wie notwendig das ist und
welche Diskriminierung es darstellt, wenn man diesen Anspruch auf Unterricht in
der Gebärdensprache nicht durchsetzen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte mich
zum Abschluss auch dafür bedanken, dass es möglich war, die gesamte Debatte
mit einem Dolmetsch auch in der Gebärdensprache zu führen. – Herr Norbert
Pauser, danke für Ihre Arbeit! (Allgemeiner Beifall.)
Da wir heute so
schnell waren und es ziemlich schwierig war, dass sich das zeitlich noch ausgeht,
hat Kurt Grünewald dazu beigetragen, die fünf Minuten zu überbrücken, bis der
Gebärdendolmetsch eingetroffen ist, indem er schnell noch einmal zum Thema
Gesundheit gesprochen hat. Da das von Ihnen niemand gemerkt hat, war offenbar
die Rede des Kollegen Grünewald nicht so schlecht. (Heiterkeit und Beifall
bei den Grünen.)
14.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise
den Antrag 14/A dem Verfassungsausschuss zu.
5. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Evelin
Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird (19/A)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 5. Punkt der
Tagesordnung.