Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 87

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Ich glaube, dass wir diesbezüglich in Österreich eine gesetzliche Lage haben, insbesondere bis zur achten Schulstufe, die durchaus befriedigend ist, wobei man aber in der Praxis immer wie­der darauf schauen muss, ob das, was an Anspruch vorgegeben wird, in der Realität auch ein­gehalten werden kann. Wir wissen aber auch, dass wir bei der Weiterführung der Integration, ins­besondere in der neunten Schulstufe, wo diese bislang eben nur im Polytechnikum möglich ist, und darüber hinaus, einen Bedarf haben, Änderungen vorzunehmen. Auch in den Gesprä­chen mit Ministerin Gehrer ist mir vorgekommen, dass wir uns schon angenähert haben im Ver­ständ­nis dessen, was möglich gemacht werden sollte. In der Praxis bestehen nach wie vor Probleme.

Beispielsweise ist es natürlich für Politiker interessant, woher die Finanzierung für Modelle kommt, die hier weiterführende Maßnahmen möglich machen; für die betroffenen Personen ist das nicht wirklich relevant, diese wollen, dass es diese Angebote gibt. Wenn dann beispiels­wei­se Projekte wie in der landwirtschaftlichen Fachschule in Weyregg so nicht mehr möglich sind, weil die Finanzierungsquellen nicht vorhanden sind, dann ist das nach wie vor als ein massives Pro­blem anzusehen.

Es geht bei der Weiterführung von Behinderten-Integration absolut nicht darum, wie oft be­haup­tet wird, dass jeder und jede alle Abschlüsse bis zur Matura, bis zu Studiengängen machen kön­­nen soll, aber es geht darum, dass jeder und jede die bestmögliche persönlich individuelle Chance bekommt. Daran gilt es zu arbeiten. Hier ist es uns auch in unseren Gesprächen nicht ganz gelungen, das einzulösen, was wir wollten, aber es gibt, so glaube ich, auch da Fort­schrit­te.

Wir alle wissen, dass es auch für die Körper- und Sinnesbehinderten in der Praxis nach wie vor räumliche Barrieren gibt, dass Schulen nach wie vor nicht so ausgestattet sind, dass für alle dieser Zugang gewährleistet werden kann. Weil wir hier gerade die Gebärdensprache sehen: Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Betroffenen, wie schwierig es ist, den Anspruch auf schuli­schen Unterricht in der Gebärdensprache durchzusetzen. Auch darüber haben wir gesprochen. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, insbesondere auf Seiten derer, die hörend sind und Ge­hörlose unterrichten und das für nicht so notwendig erachten. Dabei wissen wir aber von den Betroffenen ganz genau, wie notwendig das ist und welche Diskriminierung es darstellt, wenn man diesen Anspruch auf Unterricht in der Gebärdensprache nicht durchsetzen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte mich zum Abschluss auch dafür bedanken, dass es möglich war, die gesamte De­batte mit einem Dolmetsch auch in der Gebärdensprache zu führen. – Herr Norbert Pauser, dan­ke für Ihre Arbeit! (Allgemeiner Beifall.)

Da wir heute so schnell waren und es ziemlich schwierig war, dass sich das zeitlich noch aus­geht, hat Kurt Grünewald dazu beigetragen, die fünf Minuten zu überbrücken, bis der Gebär­den­dolmetsch eingetroffen ist, indem er schnell noch einmal zum Thema Gesundheit gespro­chen hat. Da das von Ihnen niemand gemerkt hat, war offenbar die Rede des Kollegen Grüne­wald nicht so schlecht. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

14.10


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 14/A dem Verfassungsausschuss zu.

5. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird (19/A)


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

 


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