Sehr verehrte
Damen und Herren! Was passiert, wenn zwei Monate lang beispielsweise Studenten
keine Studiengebühren bezahlen? – Dann gibt es Sanktionen, dann dürfen sie
nicht mehr weiterlernen. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber zwei Monate lang
keinen Lohn bezahlt? – Dann wird er sich vor dem Arbeitsgericht wieder
finden, und dort wird der Arbeitsrichter im Namen der Republik ein Urteil
sprechen. (Abg. Dr. Trinkl: 1997 haben Sie nicht daran gedacht!)
Wenn aber die
Regierung beziehungsweise die Regierungsparteien durch Nicht-Handeln Schaden
verursachen, wie man es nun tatsächlich erleben muss – 140 Millionen
Schilling Schaden für die Sozialversicherungen, die jeden Schilling brauchen
würden –, dann gibt es keine Sanktionen, dann gibt es keine Verurteilung und
nicht einmal eine Entschuldigung. Nein, Herr Tancsits redet als
Arbeitnehmervertreter, als ob das alles in Ordnung wäre und geht auf unsere
Kritik mit keinem Wort ein. (Abg. Mag. Tancsits: Sie haben
das falsche Gesetz beschlossen!)
Sie gehen zur
Tagesordnung über, und das kritisieren wir von der sozialdemokratischen Fraktion
sehr deutlich, damit möglichst viele Menschen in diesem Land erfahren, wie Sie
mit den Krankenkassen und mit den Sozialversicherungen umgehen. Nach den
Ambulanzgebühren, die mehr kosten, als sie bringen, ist das nunmehr ein
weiteres Beispiel dafür, dass den Sozialversicherungen Schaden zugefügt wurde.
Frau
Staatssekretärin! Ich habe den Eindruck, das wird langsam in der Regierung zum
System: Man legt den Sozialversicherungen Belastungen auf, ordnet ihnen neue
Aufgaben zu und minimiert die Beitragsgrundlagen.
Sie sagen, es sei
sich von der Zeit her nicht ausgegangen. Ich frage Sie: Warum ist das nicht im
Jänner passiert? – Wir haben im Jänner eine Sitzung gehabt. Damals waren
die Wahlen längst vorbei. Die handelnden Personen hätten diesen Antrag
jederzeit einbringen können. Das Argument, das sei nicht zeitgerecht möglich
gewesen, das – seien Sie mir nicht böse – nehme ich Ihnen nicht ab.
Das ist nicht richtig, denn wir hätten den Antrag im Jänner im Rahmen der
ersten Sitzung dieser Legislaturperiode ohne weiteres behandeln und das Problem
so sanieren können, dass kein Schaden für die Sozialversicherungen entstanden
wäre.
Ich bitte Sie, bei
Ihrer künftigen Regierungstätigkeit mehr Augenmerk darauf zu legen, dass solche
Dinge nicht mehr passieren. Und ich frage noch einmal, ich frage Sie ganz
konkret: Wer haftet jetzt dafür? (Beifall bei der SPÖ.)
17.16
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Frau Abgeordnete Marek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte,
Frau Abgeordnete.
17.16
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der
Antrag der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und
Kollegen entspricht exakt der Sozialpartnerlösung aus dem Jahr 1997, die
damals in einem breiten Konsens erarbeitet wurde.
Die Bekämpfung von
Missbrauch, gerade bei geringfügigen Dienstverhältnissen ist natürlich auch der
Österreichischen Volkspartei und mir ein wichtiges Anliegen. Allerdings muss
dies mit anderen Mitteln erfolgen, als die SPÖ dies in ihrem Antrag vorschlägt.
Demnach sollten nämlich geringfügige Dienstverhältnisse für Arbeitgeber
deutlich unattraktiver gestaltet werden, um diese Beschäftigungsform zu Gunsten
von Teil- und Vollarbeitszeitmodellen zurückzudrängen. Das klingt an sich nicht
schlecht, nur wird es leider so nicht funktionieren.
Es wäre blauäugig,
zu denken, dass das so eintreten würde. Ganz im Gegenteil: Es würden dann
oftmals gar keine Dienstverhältnisse mehr zustande kommen und die betroffenen
Personen zum Teil sogar in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Und gerade für
Frauen, die etwa zwei Drittel der geringfügigen Dienstverhältnisse in Anspruch
nehmen, wäre dies eine deutliche Verschlechterung.