Bundesgesetz,
mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994,
das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert
werden (80 der Beilagen).
B) Zuweisungen
in dieser Sitzung:
zur
Vorberatung:
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz,
mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert
werden (41 der Beilagen);
Umweltausschuss:
Bundesgesetz,
mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2003)
(74 der Beilagen).
*****
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol:
Es liegt mir ein
Schreiben des Herrn Bundeskanzlers mit folgendem Wortlaut vor:
„Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat mit
Entschließung vom 30. April 2003 ... die Bundesministerin ohne
Portefeuille Maria Rauch-Kallat gemäß Artikel 70
Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit Wirksamkeit vom
1. Mai 2003 vom Amte enthoben und sie gleichzeitig gemäß
Artikel 70 Absatz 1 zur Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ernannt.
Mit gleicher Entschließung hat der Herr Bundespräsident den zum
Staatssekretär ernannten und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur
parlamentarischen Vertretung der Bundesministerin ohne Portefeuille Maria
Rauch-Kallat beigegebenen Universitätsprofessor Dr. Reinhart Waneck mit
Wirksamkeit vom 1. Mai 2003 gemäß Artikel 70 Absatz 1
in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz des
Amtes enthoben und ihn gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit
Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz zum Staatssekretär
ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen
Vertretung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen beigegeben.
Hievon beehre ich mich Mitteilung zu machen.
Wolfgang Schüssel“
*****
Ankündigung eines
Dringlichen Antrages
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Abgeordneten Dr. Cap,
Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen
gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen
Antrag 115/A (E) der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Kein Pensionsraub für Abfangjäger!“ dringlich zu
behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr
behandelt.