habe 30 Jahre
SPÖ-Innenminister hinter mir (Abg. Mag. Johann Maier: Sie
haben es überlebt!), und es gibt, glaube ich, keine Epoche, in der es mehr
Parteipolitik im Innenressort gegeben hat als zu dieser Zeit. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Gaál: Sie haben sie überlebt, die SPÖ!)
Kollege Maier,
gestern haben wir die erste Lesung gehabt, heute haben wir eine kurze Debatte –
und ich habe nichts Neues von dir gehört. Die von dir an Bundesminister
Dr. Strasser gerichtete Anfrage wurde punktgenau beantwortet, und ich
frage mich überhaupt, warum wir heute hier stehen und diese Kurzdebatte haben.
Es gibt überhaupt
keinen Grund, dem Meldegesetz misstrauisch gegenüberzustehen! Unser Meldegesetz –
und ich habe das auch gestern gesagt – wurde im Jahr 2001 ausgezeichnet
novelliert. Es ist modern, zukunftsorientiert, bürger- und serviceorientiert.
Es gibt auch in Bezug auf den Datenschutz überhaupt nichts daran auszusetzen.
Es stimmt auch nicht – das wurde unrichtig dargestellt und fälschlich
behauptet –, dass die Datenschutzkommission in irgendeiner Art und Weise
Bedenken angemeldet hat.
Die im
Jahre 2001 gemachten Unkenrufe und vorgebrachten Bedenken wurden heute
eins zu eins übernommen. Es gibt keinen gläsernen Menschen und auch keine
Verletzung des Grundrechtes. Ich bitte euch, verunsichert nicht und malt nicht
den Teufel an die Wand! Es gibt beim Meldegesetz keinen Teufel!
Das Zentrale
Melderegister – das hat Frau Bundesminister Rauch-Kallat ganz deutlich
dargestellt – ist ein öffentliches Register. Es kann der Hauptwohnsitz
einer Person abgefragt werden.
Zu den
Online-Abfragen, auf die immer wieder eingegangen wird und auch gestern eingegangen
wurde: Erstens einmal braucht man eine Bewilligung, eine Berechtigung. Da gibt
es genaue Bestimmungen dafür, wann man eine Berechtigung, eine Bewilligung
bekommt. Es ist auch gesagt worden, man braucht den Vor- und Zunamen, das
Geburtsdatum und ein anderes Merkmal. Wenn man diese Daten hat, dann kann es
doch keine Datenschutzverletzungen im persönlichen Bereich geben! Wenn meine
Daten weitergegeben werden, dann habe ich das Recht, dass dieser Missstand
überprüft wird. Da der ganze Abfragevorgang, der Modus nachvollziehbar und
protokolliert ist, gibt es auch überhaupt keinen Grund, zu glauben, dass es,
wenn ein Missbrauch passiert, keine Maßnahmen, keine Sanktionen in diesem
Bereich gibt. Und das ist eben der Entzug der Berechtigung durch
das Bundesministerium für Inneres.
In der Unterlage
steht genau, dass es zirka 10 000 anlassbezogene Überprüfungen
gegeben hat, wobei zwei Missbräuche festgestellt wurden, und das sind genau
zwei Missbräuche zu viel, da gebe ich dir Recht. Aber diese zwei bei
10 000 sind vernachlässigbar, denn wir wissen ganz genau: Wenn jemand ein
Gesetz verletzen oder einen Missbrauch begehen möchte, dann wird er dies auch
tun. Man kann das sicherlich nicht immer verhindern.
Geschätzte Damen
und Herren! Es gibt keinen unkontrollierten Zugang für Privatpersonen zu diesen
Meldedaten. Es gibt genaue gesetzliche Grundlagen. In § 1 des
Meldegesetzes ist das bereits verankert. Sämtliche Abfragen sind protokolliert
und nachvollziehbar.
Abschließend:
Kollege Maier, du wirst wahrscheinlich im „WirtschaftsBlatt“ die Glosse „Indiskrete
AK“ gelesen haben. Diesem Artikel zufolge hat die Arbeiterkammer im Gefolge eines
Berufungsverfahrens nach einer Ausschreibung für einen neuen
Internet-Auftritt Daten des Antragstellers bekannt gegeben. – Wenn das
stimmt, dann gehören dort ebenfalls die vorgesehenen Maßnahmen gesetzt, und
zwar der Entzug dieser Berechtigung. Wenn man im Glashaus sitzt, dann sollte
man nicht mit Steinen werfen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.23
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist nunmehr Herr
Abgeordneter Parnigoni gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.24
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sie haben es natürlich heute etwas schwer, weil Sie mit dieser Materie nicht vertraut sind. Aber auch wenn