gebühren abgesetzt werden können? Wenn Berufstätige den ohnehin unheimlich schwierigen Weg gehen, noch ein ordentliches Studium zu absolvieren, dann ist es doch mehr als legitim, wenn man diese Studiengebühren nun steuerlich absetzen kann.
Aber auch die Verlängerung des Bezuges von
Arbeitslosengeld ist jetzt gewährleistet, wenn jemand an einer
Fortbildungsmaßnahme teilnimmt. – Hier gibt es nun Rechtssicherheit. (Abg.
Mag. Posch – in
Richtung des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch, der mit dem auf der Regierungsbank sitzenden
Staatssekretär Mag. Schweitzer spricht –: Das ist eine Unhöflichkeit,
dass die da eine Quatschstunde machen!)
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich noch dem Rechnungshof und der Volksanwaltschaft danken. Ich meine, die Volksanwaltschaft ist wirklich die letzte Instanz für so genannte Bürokratieopfer. Wenn man den Bericht anschaut, dann fällt auf, dass die größten Fälle Verwaltungsfälle sind. Das zeigt einmal mehr, dass der Konvent wichtig ist und eine Bereinigung der Verwaltungskompetenzen erfolgen muss, um Bürokratieopfer wirklich vermeiden zu können.
Ich habe auch selbst viel mit Leuten und Fällen zu tun gehabt, bei denen man nicht mehr erklären kann, warum die Behörde so gehandelt hat. Es gibt Verflechtungen von Gesetzen, die einander überlagern und so weiter. Ich muss sagen, es ist wirklich Außerordentliches, was Sie von Seiten der Volksanwaltschaft leisten. Ich freue mich auch – ich betrachte das öfters als Fernsehzuschauerin –, wenn die Volksanwälte – Gott sei Dank! – auch in der Öffentlichkeit ihren Auftritt haben und damit ein neues Selbstverständnis der Arbeit der Volksanwaltschaft auch in der Öffentlichkeit dokumentiert ist.
Ein herzliches Dankeschön! Vor allem die Parteiunabhängigkeit, die Sie pflegen, freut mich ganz besonders. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Rossmann begibt sich zur Regierungsbank und reicht Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler und Staatssekretär Dr. Finz die Hand.)
13.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Hohes Haus! Der Herr Bundeskanzler hat sich leider der Debatte zu seinem Budgetkapitel entzogen. Es darf dennoch nicht ganz unwidersprochen bleiben, was er zu seiner Pensionsreform gesagt hat, die er fast beschwörend und beschwichtigend gelobt hat. Er hat gemeint, es werde niemand verlieren. – Ich behaupte: Jeder wird verlieren!
Sein Beamtenchef Fritz Neugebauer, der jetzt leider nicht hier ist, hat es auch in seinen Aussendungen ganz klar gesagt. Er hat gesagt: 45 Versicherungsjahre sind genug, und wenn ein Pensionssystem nach 45 Versicherungsjahren keinen abschlagsfreien Pensionsantritt ermöglicht, dann ist es menschenverachtend und muss geändert werden.
Ich verstehe den Loyalitätszwang, unter dem er steht. Ich verstehe den Druck, unter den er gekommen ist, so wie damals auch Frau Minister Gehrer, als es um die Einführung der Studiengebühren ging, dem gleichen Druck ausgesetzt war. Insofern trage ich es Fritz Neugebauer nicht nach. Aber Sache bleibt es: Ein System, das massive Abschläge einführt und gleichzeitig das Pensionsantrittsalter auf 65 erhöht, ist menschenverachtend, und es führt zu dramatischen Kürzungen der Pensionen, auch wenn der Herr Bundeskanzler anderes behauptet.