Schutzdauer von fünf Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit, das heißt von insgesamt 15 Jahren, auf fünf Jahre plus viermalige Verlängerungsmöglichkeit ausgedehnt. Dieser 25 Jahre dauernde Schutz bietet für die Design-Unternehmen natürlich eine entsprechende Absicherung ihrer Tätigkeit. Zusätzlich kommt es dazu, dass die bisherige absolute Neuheit, die weltweit gegeben sein musste, ersetzt wird durch eine relative, europaweite Neuheit. Das bedeutet auf der einen Seite, dass bei Drittimporten etwa aus Billigländern ein besserer Schutz der Unternehmen gegeben ist, aber auf der anderen Seite, dass für den Konsumenten die Erzeugnisse teurer werden. Wir glauben, dass es sich in diesem Rechtsbereich um ein nicht unerhebliches Spannungsfeld in Richtung Konsumentenschutz handelt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Harmonisierung, die hier stattfindet. Grundsätzlich begrüßen wir auch dieses Wettbewerbsgesetz und die Richtlinienumsetzung. Wir glauben jedoch, dass insbesondere im Bereich der fehlenden Reparaturklausel die Probleme, die sich im Konsumentenschutz ergeben könnten, derart gravierend sind, dass uns eine Zustimmung leider nicht möglich ist.
Bei der Reparaturklausel geht es um den Nachbau von Mustern von Bauelementen komplexer Erzeugnisse. Das ist insbesondere ein Problem im Kfz-Bereich, etwa bei Scheinwerfern und anderen Karosserieteilen. Ein absolutes Nachbauverbot könnte hier zu wesentlichen Kosten für die Konsumenten führen. Es könnte auch im Versicherungsbereich dazu führen, dass die Kosten steigen und wiederum auf den Konsumenten abgewälzt werden. Wir glauben nämlich, dass durch dieses neue Gesetz, durch die Richtlinienumsetzung in diesem Bereich die Anmeldungen deutlich ansteigen werden. Angesichts von Zehntausenden Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich und einigen hundert Betrieben – gerade Klein- und Mittelunternehmen – der Kfz-Zulieferungsbranche scheint es uns angebracht zu sein, hier eine entsprechende Reparaturklausel einzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Hoscher und GenossInnen zum Gesetzentwurf im Bericht des Wirtschaftsausschusses 169 der Beilagen über die Regierungsvorlage 65 der Beilagen betreffend Musterschutzgesetz-Novelle 2003 einbringen. Der Antrag ist meines Wissens verteilt worden, sodass ich auf die Verlesung verzichten kann.
Inhaltlich geht es darum, den Musterschutz grundsätzlich auch in diesem Bereich gelten zu lassen, aber den sofortigen Nachbau von Ersatzteilen zu ermöglichen, und zwar gegen eine entsprechende Abgeltung, die in diesem Abänderungsantrag formuliert ist. Dies scheint uns ein gangbarer Weg zu sein, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Unternehmen, ihre Aufwendungen zu schützen, und den Interessen der Konsumenten, nicht erhöhte Preise zahlen zu müssen, zu finden.
Ich möchte Sie daher ersuchen, diesem Antrag näher zu treten, weil Sie uns damit die Möglichkeit geben würden, dieser Novelle zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hoscher in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag wird im Saal verteilt, wird darüber hinaus dem Stenographischen Protokoll beigedruckt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut: