Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz geändert wird, in 172 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Mag. Lapp, Rossmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung eines neuen Abs. 2 in § 20 sowie auf die dadurch bedingte Änderung der Absatzbezeichnung bezieht.
Der vorliegende Entwurf sowie der eingebrachte Zusatzantrag können im Sinne des Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatzantrages der Abgeordneten Amon, Mag. Lapp, Rossmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
4. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (65 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990 geändert wird (Musterschutzgesetz-Novelle 2003) (169 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner hiezu ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.
13.07
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Designschutz oder der Schutz von Geschmacksmustern, wie er heute vorliegt, kann – wenngleich bis dato die Anmeldungen relativ gering waren, das ist zuzugeben – durchaus von wirtschaftlicher Bedeutung sein, insbesondere aus dem Grund, dass die Entwicklung von Designs zunehmend mit Kosten, mit durchaus hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist. Nur am Rande soll angemerkt werden, dass es sich hier um keine neue Rechtsmaterie handelt, sondern bereits Ende des 18. Jahrhunderts etwa in Frankreich Geschmacksmuster bei Seidenerzeugnissen vorlagen. Das ist also ein altes Thema.
Geschmacksmuster können einen entsprechend hohen wirtschaftlichen Wert haben. Es ist daher erfreulich, dass die Europäische Union sich auch in diesem Bereich dazu aufgerafft hat, Richtlinien zum Schutz des Wettbewerbs zu erlassen. Es wird nun die