7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (78 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Verwertung
der Bundeswohnbaugesellschaften (136 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Bures. Die Uhr ist auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.
13.51
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Leider entzieht sich der Herr Finanzminister offensichtlich wieder
seiner politischen Verantwortung – das kennen wir schon aus den letzten
Tagen – und entsendet Sie, Herr Staatssekretär, wie das auch schon im
Ausschuss der Fall war, wo klar zum Ausdruck gekommen ist, dass Sie in der
Materie nicht wirklich bewandert sind. (Staatssekretär Dr. Finz:
Stimmt nicht!)
Es besteht heute das Problem, dass vor
zweieinhalb Jahren von ÖVP und FPÖ ein Privatisierungsgesetz beschlossen
wurde, demgemäß 61 800 Wohnungen aus der Wohnungsgemeinnützigkeit
entlassen werden sollen. Heute – zweieinhalb Jahre später –
beschäftigen wir uns mit einem Ausführungsgesetz dazu. Man könnte glauben,
jetzt nach zweieinhalb Jahren sind die Regierungsparteien übereingekommen, wie
und in welcher Form sie die Bundeswohnungen verscherbeln wollen (Abg.
Mag. Mainoni: Verkaufen!), denn es ist nicht der Fall
und war offensichtlich auch nicht Ihre Intention, dass die Bundeswohnungen an die
Mieter verkauft werden. – Das haben wir in den letzten zweieinhalb
Jahren gesehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)
Sie versuchen ganz offensichtlich, diese
Wohnungen zu verscherbeln, denn im Ausführungsgesetz bleibt wieder alles
offen. Der Herr Staatssekretär und sein Finanzminister, der ja nie da ist, kann
sie zunächst einmal selbst verkaufen. Weiters steht im Ausführungsgesetz, wenn
Ihnen das nicht gelingt – also wenn Sie das nicht schaffen, was Sie schon
seit zweieinhalb Jahren sehr dilettantisch angehen –, dann können Sie es
der ÖIAG oder der BIG übertragen. – Offensichtlich sind Sie sich nach
zweieinhalb Jahren innerhalb der Koalition nicht einmal darüber einig, ob es
die ÖIAG oder die BIG sein soll.
Weiters gibt es in diesem Gesetz ein Verbriefungsrecht an Anleiheninvestoren, nach dem die Mieten so veräußerst und angelegt werden können. Es ist aber von einer Mietzinsbildung die Rede, wie sie jetzt im Gesetz steht, die kostendeckend ist und bei der es keine zusätzlichen Erträge gibt – auch nicht bei den Altbaumieten, Herr Staatssekretär, das haben Sie fälschlicherweise im Ausschuss so beantwortet! Es handelt sich um ein Kostendeckungsprinzip.
Wenn Sie die Mieten an Anleiheninvestoren verkaufen wollen, dann beabsichtigen Sie das, was Sie in den letzten Wochen in den Medien angekündigt haben: massive Mieterhöhungen in den Genossenschaftswohnungen! – Das wäre wirklich ein politischer Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Klar geworden ist auch, dass bei der Veräußerung nicht sehr viel fix ist. Die Mieter werden weiterhin darüber im Ungewissen gelassen, wie hoch ihre Mieten in Zukunft sind, wer in Zukunft ihr Hauseigentümer ist. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Sie verunsichern schon wieder!) Das Einzige, was fix ist, sind hohe Beratungskosten: Fix sind