Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 105

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7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (78 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften (136 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Bures. Die Uhr ist auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.51

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider entzieht sich der Herr Finanzminister offensichtlich wieder seiner politischen Verantwortung – das kennen wir schon aus den letzten Tagen – und entsendet Sie, Herr Staatssekretär, wie das auch schon im Ausschuss der Fall war, wo klar zum Ausdruck gekommen ist, dass Sie in der Materie nicht wirklich bewandert sind. (Staatssekretär Dr. Finz: Stimmt nicht!)

Es besteht heute das Problem, dass vor zweieinhalb Jahren von ÖVP und FPÖ ein Pri­vatisierungsgesetz beschlossen wurde, demgemäß 61 800 Wohnungen aus der Woh­nungsgemeinnützigkeit entlassen werden sollen. Heute – zweieinhalb Jahre später – beschäftigen wir uns mit einem Ausführungsgesetz dazu. Man könnte glauben, jetzt nach zweieinhalb Jahren sind die Regierungsparteien übereingekommen, wie und in welcher Form sie die Bundeswohnungen verscherbeln wollen (Abg. Mag. Mainoni: Verkaufen!), denn es ist nicht der Fall und war offensichtlich auch nicht Ihre Intention, dass die Bundeswohnungen an die Mieter verkauft werden. – Das haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren gesehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Sie versuchen ganz offensichtlich, diese Wohnungen zu verscherbeln, denn im Ausfüh­rungsgesetz bleibt wieder alles offen. Der Herr Staatssekretär und sein Finanzminister, der ja nie da ist, kann sie zunächst einmal selbst verkaufen. Weiters steht im Ausfüh­rungsgesetz, wenn Ihnen das nicht gelingt – also wenn Sie das nicht schaffen, was Sie schon seit zweieinhalb Jahren sehr dilettantisch angehen –, dann können Sie es der ÖIAG oder der BIG übertragen. – Offensichtlich sind Sie sich nach zweieinhalb Jahren innerhalb der Koalition nicht einmal darüber einig, ob es die ÖIAG oder die BIG sein soll.

Weiters gibt es in diesem Gesetz ein Verbriefungsrecht an Anleiheninvestoren, nach dem die Mieten so veräußerst und angelegt werden können. Es ist aber von einer Mietzinsbildung die Rede, wie sie jetzt im Gesetz steht, die kostendeckend ist und bei der es keine zusätzlichen Erträge gibt – auch nicht bei den Altbaumieten, Herr Staats­sekretär, das haben Sie fälschlicherweise im Ausschuss so beantwortet! Es handelt sich um ein Kostendeckungsprinzip.

Wenn Sie die Mieten an Anleiheninvestoren verkaufen wollen, dann beabsichtigen Sie das, was Sie in den letzten Wochen in den Medien angekündigt haben: massive Miet­erhöhungen in den Genossenschaftswohnungen! – Das wäre wirklich ein politischer Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Klar geworden ist auch, dass bei der Veräußerung nicht sehr viel fix ist. Die Mieter wer­den weiterhin darüber im Ungewissen gelassen, wie hoch ihre Mieten in Zukunft sind, wer in Zukunft ihr Hauseigentümer ist. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Sie ver­unsichern schon wieder!) Das Einzige, was fix ist, sind hohe Beratungskosten: Fix sind


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