Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 13

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweiter Präsident Dr. Heinz Fischer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie alle sehr herz­lich.

Wir haben heute die erste Fragestunde in dieser Gesetzgebungsperiode. Ich begrüße den Bundeskanzler, der heute bei der Fragestunde zur Verfügung steht.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Einem und Mag. Prammer.

Fragestunde

 

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen jetzt zur Fragestunde, die ich um 9 Uhr 30 Sekunden eröffne.

Da dies die erste Fragestunde ist und viele Abgeordnete neu sind, möchte ich die An­frage stellenden Abgeordneten darum ersuchen, dass sie die Anfrage wörtlich vortra­gen beziehungsweise verlesen, weil das dann mit dem Insert in der Übertragung über­einstimmt. Bitte keine Begründung und kein Kurzreferat! Bei den Zusatzfragen – jede Fraktion hat jeweils eine Zusatzfrage – bitte eine Frage und nicht zwei; ich werde, wenn zwei Fragen gestellt werden, abläuten. Und die Regierungsmitglieder bitte ich um kurze Antworten.

Die Anzahl der Fragen ist auf zehn erhöht worden, und wir werden sehen, ob wir die­sen Parcours zustande bringen.

Bundeskanzleramt

 

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr, um 9.01 Uhr, zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kräuter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich verlese im Sinne der Geschäftsordnung die 1. Anfrage:

8/M

„Warum hat die Bundesregierung ohne rechtliche Grundlage den Abfangjägerkauf vor­zeitig unterzeichnet und damit verhindert, dass Rabatte im Ausmaß von bis zu 20 Pro­zent lukriert werden können?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter, Sie wissen natürlich ganz genau, dass nicht die Bundesregierung unterzeichnet hat, sondern der Verteidi­gungsminister, und zwar gestützt auf einen Beschluss von National- und Bundesrat. Das heißt, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Das Ge­setz tritt voraussichtlich am 7. oder 8. August in Kraft, und die Unterzeichnung erfolgte


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