Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 30

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und drittens wollen wir bei der Harmonisierung der Pensionssysteme Wert darauf legen, dass diese Gedanken in einem Lebensarbeitszeitmodell auch Platz finden.

Also: Alle drei Schienen sollen zu dem gewünschten Ziel führen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die Exekutivbeamten im Rahmen der öffentlich Bediens­teten eine besondere Stellung haben: Sie haben einen besonders gefährlichen Beruf. Glauben Sie nicht, dass es notwendig ist, dieser Besonderheit des Berufes auch durch eigene Bestimmungen im Besoldungsrecht Rechnung zu tragen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ja. – Wobei noch die Frage offen ist: Sollen diese besonderen Bestimmungen in einem Gesamtgesetz, in einem Bundesmitarbei­tergesetz, wo dann eben besondere Einzelteile aufgeführt sind, Platz haben, oder soll ein eigenes Gesetz gemacht werden? Darüber werden wir uns sicherlich im Parlament noch unterhalten. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundeskanzler! Wie soll die Harmonisie­rung der Pensionssysteme funktionieren, wenn im Entschließungsantrag der Regie­rungsparteien schon von Beginn an, abgesehen von den Sonderregelungen bei den Politikerpensionen, wieder festgeschrieben ist, berufsständische Spezifika bei Ge­werbe und Bauern und berufsspezifische Notwendigkeiten bei den Beamten sollen einen eigenständigen Weg garantieren. Wie kann da eine Harmonisierung stattfinden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter, so ist es aber nicht ge­meint. (Abg. Öllinger: Es steht so drinnen!) Nein, so ist es nicht gemeint – das ist jetzt Ihre Interpretation! –, sondern es soll eigentlich gesichert sein, dass wir auch in den berufsspezifischen Bereichen genauer unterscheiden. Es versteht doch kein Mensch, dass heute zum Beispiel Bauern oder Selbständige eine andere Vermittlungsnotwen­digkeit haben als Arbeiter oder Angestellte. Das muss natürlich harmonisiert werden.

Es muss aber auch umgekehrt gesichert sein, dass Schwerarbeiter nach berufsständi­schen oder berufsspezifischen Notwendigkeiten die Chance haben, etwa früher in Pension gehen zu können, ohne jetzt auf die völlige Unvermittelbarkeit warten zu müssen. – Das ist der Grundgedanke, und den halte ich für vollkommen richtig.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Parnigoni, bitte.

 


Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Ich halte es für absolut richtig, dass der verantwortungsvolle und schwere Dienst der Exekutivbeamten, die notfalls auch ihr Leben für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einsetzen müssen, bei der Pensionsfrage entsprechend berücksichtigt wird. Sie sind aber bei der Beantwortung der Frage der Kollegin Partik-Pablé ausgewichen und haben nicht klar geantwortet. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er hat meine Frage beantwortet!)

Ich frage Sie daher ganz konkret: Planen Sie ein Exekutivdienstgesetz für die Kollegin­nen und Kollegen in diesem Bereich?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Die Frage der Frau Abgeordneten Partik-Pablé habe ich sehr präzise beantwortet.

 


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