Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 214

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

 


20.53

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ganz so kurz wie Kollege Scheibner werde ich es nicht machen, aber ich werde mich mit zwei anderen Teilen dieser jetzt zur Diskussion stehenden Vorlagen beschäftigen.

Erstens: zur Änderung des Konsulargebührengesetzes, der wir natürlich unsere Zu­stimmung erteilen werden. Dabei war es uns ein Anliegen, dass da auch die auslän­dischen MitarbeiterInnen der Akademie der Wissenschaften miteinbezogen werden. Das mit dem Antrag ist sich im Ausschuss leider nicht ausgegangen, wir haben aber gehört, dass es von Ihrer Seite, Frau Ministerin, eine Weisung geben soll. Damit stellen wir hier diesen Antrag nicht und hoffen, dass das auch tatsächlich so gemacht wird, denn ich meine, es macht Sinn – im Interesse der Akademie der Wissenschaften und jener Personen, die nach Österreich kommen –, das Konsulargebührengesetz auf diesen Personenkreis auszuweiten.

Ein weiterer Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, betrifft das Handelsabkommen der EU mit Südafrika. Die Verhandlungen hiezu haben sehr lange gedauert, vor allem deshalb, weil da die EU immer wieder besondere Bedingungen gestellt hat. Da gibt es natürlich ein gewisses Ungleichgewicht: Für Südafrika ist dieses Abkommen um eini­ges wichtiger als für die EU. Die EU ist für Südafrika ein viel größerer Markt als umge­kehrt, und deswegen war es der Europäischen Union zum Beispiel möglich, sich lange Zeit gegen die Einfuhr sehr erfolgreicher Produkte aus Südafrika – wie Äpfel, Birnen, Orangen, Weine, Schnittblumen – zur Wehr zu setzen. Diese Produkte sollten nicht im Freihandel inkludiert sein, sondern davon ausgeschlossen werden. Die EU hat auch keinerlei Kompensationen für äußerst hoch subventionierte eigene Agrarexporte ange­boten.

Wegen dieses Ungleichgewichtes hat es also lange gedauert, bis dieses Abkommen nun doch abgeschlossen werden konnte. Wir werden diesem Abkommen natürlich zu­stimmen, enthält es ja auch Bereiche wie zum Beispiel den politischen Dialog. Ebenso möchte ich auf die Kooperation im sozialen und kulturellen Bereich verweisen; also alles sehr notwendige und sinnvolle Aspekte.

Unserer Ansicht nach wäre es jedoch notwendig gewesen, dieses Freihandelsabkom­men nicht nur mit der Republik Südafrika zu verhandeln, sondern mit allen Staaten der Südafrikanischen Zollunion, denn jetzt herrscht sozusagen für diese ein Ungleichge­wicht.

Die EU wird auch in diese Länder exportieren können, aber diese haben nicht diesel­ben Möglichkeiten in Richtung EU. Um jetzt nur einige Länder aufzuzählen: Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland. Da möchte ich aber mit dem Motto schließen: Was nicht ist, kann ja noch werden! – Vielleicht gibt es in Zukunft eine diesbezügliche Aus­weitung, was zweifelsohne sinnvoll wäre, und zwar für die gesamte Region Süd­afrika – und nicht nur für die Republik Südafrika, die ja immer schon einen wichtigen wirtschaftlichen Stellenwert in dieser Region hatte.

Um einen Ausgleich zwischen den einzelnen Ländern zu schaffen, wäre es notwendig, von EU-Seite her in diese Richtung weiter zu arbeiten. – Den anderen Vorlagen wer­den wir ebenfalls zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

 


20.56

 


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