Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 115

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antrag daraus geworden ist, der nun beschlossen wird. Aber das kann nur ein Schritt oder, besser gesagt, nur ein erster Schritt sein.

Es wurde zum Beispiel die Frage passives Wahlrecht angesprochen. Erkläre mir bitte jemand, wieso jemand das passive Wahlrecht erst mit 19 erhält, wo doch die Volljährig­keit bereits mit 18 eintritt. Wieso kann jemand, der erst 18, aber volljährig ist, nicht passiv kandidieren? Wieso kann der nicht gewählt werden?

Oder: Bei der Bundespräsidentenwahl haben wir überhaupt ein höchst eigentümliches Konstrukt, nämlich passives Wahlrecht mit 35. Jetzt mag das vernünftig sein, und es spricht vieles dafür, dass vor allem Frauen oder Männer kandidieren, die bereits reifer sind und die bereits über viel Lebenserfahrung verfügen. Diese mögen geeigneter sein für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. Aber das ist doch eine Entscheidung, die jeder Wähler und jede Wählerin zu treffen hat und nicht der Gesetzgeber. – Das ist eine zweite Frage.

Eine weitere Frage ist das aktive Wahlrecht. Wieso soll jemand, der vom Gesetz her arbeiten gehen und Steuern zahlen darf, nicht auch mitbestimmen dürfen, was mit seinem Steuergeld passiert? Wieso soll der nicht mitwählen dürfen bei Nationalrats­wahlen, bei Bundeswahlen?

Oder die Frage Wahlrecht von Zuwanderern. Wieso sollen Zuwanderer nicht das aktive Wahlrecht, zum Beispiel bei AK-Wahlen, bei ÖH-Wahlen oder bei Betriebsratswahlen, haben? Das ist etwas, wo Sie sich ständig verweigern.

Ein letzter Punkt, weil Sie immer das Briefwahlrecht ansprechen. Ich sitze zwar noch kein Jahr in diesem Haus, aber ich kenne keinen Vorschlag von Ihnen. (Abg. Murauer: Werden wir Ihnen zeigen!) Ich habe noch keinen Antrag von Ihnen gesehen, über den man diskutieren könnte. Ich weiß, dass es diese Diskussion gab. Es gibt ja deswegen auch bei Nationalratswahlen etwas sehr Ähnliches, nämlich ein Briefwahlrecht vom Ausland her. Es gibt keinen einzigen Antrag. Zeigen Sie mir den Antrag, der hier liegt in diesem Haus, ich kenne ihn nicht. Sagen Sie mir die A-Nummer, die J-Nummer, was auch immer, den Antrag gibt es nicht. Legen Sie den vor, diskutieren kann man über alles, und diskutieren müssen wir vor allem auch über die wichtigen Fragen wie zum Beispiel über die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.

 


14.23

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wer 18 ist, soll auch tatsächlich wählen – so ist die Quintessenz. Bevor wir da ein Ran­king dahin gehend machen, wer als Erster den Initiativantrag eingebracht hat, muss ich ganz ehrlich sagen, dem Ranking stellen wir uns, denn letztendlich war das Bundes­land Salzburg das erste Bundesland, das diese Wahlrechtsänderung auch vorgenom­men hat, meine Damen und Herren. Und das muss man auch dazusagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Von dieser Änderung werden nämlich im März 2004, meine Damen und Herren, zu­sätzlich rund 1 000 JungwählerInnen in Salzburg betroffen sein und profitieren, wenn sie erstmals ihr Stimmrecht ausüben. Die Notwendigkeit dieser Wahlrechtsreform hat sich auch daran gezeigt – folgende Zahlen mögen das verdeutlichen –, dass bei der letzten Nationalratswahl an die 60 000 junge Leute von der Wahl ausgeschlossen waren. In Salzburg durften 4 000 junge Menschen ihr Votum nicht wahrnehmen.

 


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