Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 116

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Meine Damen und Herren! Entscheidend für uns ist, weil die Debatte natürlich auch über die Senkung des Wahlalters geführt wird, auf welchem Weg man dorthin kommt, nicht, wie man von heute auf morgen das Wahlalter absenkt. Die Ergebnisse einer Ju­gendumfrage bei uns in Salzburg haben leider auch ergeben, dass nur 69 Prozent der Jugendlichen die Demokratie für eine gute Staatsform halten. Das zeigt, dass das politische Bewusstsein doch mehr gefördert werden muss. Das, glaube ich, kann man nicht durch die Herabsetzung des Wahlalters herbeiführen, sondern durch das Einbin­den junger Menschen in politische Prozesse, um ein wenig Emotion herauszunehmen. Da gibt es Beteiligungsformen genug, in Gemeinden ohnedies, auch in sozialdemokra­tisch geführten Gemeinden, davon bin ich felsenfest überzeugt, projektbezogene Betei­ligungen, wie auch Beteiligungen bei Jugendforen und auch parlamentarische Beteili­gung, wie zum Beispiel in Jugendgemeinderäten oder Jugendlandtagen.

Meine Damen und Herren! Es sollten in diesen Gemeinden vor allen Dingen erst ein­mal die Voraussetzungen geschaffen werden, dass wir Themenschwerpunkte erarbei­ten, wo Jugendliche konkret mitarbeiten. Erst dann kann man über eine Senkung des Wahlalters diskutieren. Dann kann man auch darüber diskutieren, ob man entspre­chende politische Bewusstseinsbildung vielleicht auch in Schulen in speziellen Unter­richtsfächern macht oder ob vielleicht in Gemeinden oder auf parlamentarischer Ebene Jugendausschüsse verpflichtend eingerichtet werden.

Meine Damen und Herren! Ich darf kurz auf die Ausführungen des Kollegen Wittmann und der Kollegin Heinisch-Hosek eingehen. Auf der einen Seite monieren Sie, dass die Jugend bei inhaltlichen Debatten, etwa jenen zur Pensionsreform, auch ihr Votum abgeben sollte, und auf der einen Seite stellen Sie ein Kinderwahlrecht in Abrede und meinen, das sei an den Haaren herbeigezogen. Auch das muss Diskussionskultur bleiben. Die Jugend denkt, glaube ich, etwas anders.

Wir maßen uns immer wieder an, dass wir über die Jugend gesetzliche Bestimmungen oder Gesetzesänderungen oder Gesetzesvorhaben durchbringen müssen. Die Ju­gend – davon bin ich überzeugt – denkt heute anders als morgen, und ich meine, dass die Jugend einen entsprechenden Freiraum braucht. Gönnen wir den Jugendlichen diesen Freiraum! Machen wir viele Beteiligungsmodelle, wo sie mitarbeiten können, und lassen wir sie auch zu künftigen Meinungs- und Entscheidungsträgern auf allen operativen gesellschaftlichen Ebenen heranwachsen!

Wir liefern Ihnen Argumente, warum wir nicht für die Herabsetzung des Wahlalters sind. Ich habe heute kein Argument gehört, warum Sie gegen die Briefwahl sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 163 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Scheibner, Dr. Gla­wischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trag eingebracht.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt und der vorliegende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der


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