Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Da nur dieser eine Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Scheibner, Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen sowie unter Berücksichtigung der von der Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberichtigung abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich die Mitglieder dieses Hohen Hauses um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlaltersenkung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den
Antrag 203/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (210 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster
Debattenredner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln nun den Antrag der Abgeordneten Fritz Grillitsch und Dipl.-Ing. Uwe Scheuch betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.
Meine
Damen und Herren! Unbestritten ist, dass es keinen Berufsstand gibt, der vom
Wetter so abhängig ist wie jener des Bauern. Extreme Wetterveränderungen,
Kapriolen, im Vorjahr dramatische Hochwassersituation – da wurden in den
betroffenen Gebieten alle geschädigt. Die dramatischen Bilder sind uns noch in
Erinnerung.
Heuer,
2003, extreme Trockenschäden, zum Teil in den gleichen Gebieten Dürre. Des
einen Freud, des anderen Leid, könnte man sagen. Tourismus, Gastronomie, Getränkeindustrie,
öffentliche Bäder freuten sich über die Hitzeperiode, über das monatelang
schöne Wetter, aber die Bauern waren und sind die Geschädigten, sind die Draufzahler.
Es gibt – so dramatisch das auch ist – in Österreich Regionen, in
denen vier Jahre hintereinander extreme Trockenschäden zu beklagen sind.