Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 117

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Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur dieser eine Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich so­gleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Scheibner, Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen sowie unter Berücksichtigung der von der Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberichtigung abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich die Mitglieder dieses Hohen Hauses um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlaltersenkung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 203/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (210 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


14.30

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln nun den Antrag der Abgeordneten Fritz Grillitsch und Dipl.-Ing. Uwe Scheuch betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochwasseropferent­schädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz und das Katastrophenfondsgesetz 1996 ge­ändert werden.

Meine Damen und Herren! Unbestritten ist, dass es keinen Berufsstand gibt, der vom Wetter so abhängig ist wie jener des Bauern. Extreme Wetterveränderungen, Kaprio­len, im Vorjahr dramatische Hochwassersituation – da wurden in den betroffenen Gebieten alle geschädigt. Die dramatischen Bilder sind uns noch in Erinnerung.

Heuer, 2003, extreme Trockenschäden, zum Teil in den gleichen Gebieten Dürre. Des einen Freud, des anderen Leid, könnte man sagen. Tourismus, Gastronomie, Geträn­keindustrie, öffentliche Bäder freuten sich über die Hitzeperiode, über das monatelang schöne Wetter, aber die Bauern waren und sind die Geschädigten, sind die Drauf­zahler. Es gibt – so dramatisch das auch ist – in Österreich Regionen, in denen vier Jahre hintereinander extreme Trockenschäden zu beklagen sind.

 


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