4. Dem Nationalrat ein
Regierungsvorlage für ein modernes LehrerInnendienstrecht vorzulegen, bei dem
die Einstiegsgehälter um zumindest 25 % erhöht werden und die Differenz
zwischen Einstiegs- und Höchstgehälter zumindest halbiert wird.
5. Für das Jahr 2003 als
Sofortmaßnahme 100 Millionen Euro für die Universitäten und den Fonds
zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (FWF) zur Verfügung zu stellen:
Die Universitäten müssen einen
Sockelbetrag von 21,67 Mio. Euro und den Rest (43,7 Mio. €)
nach der Anzahl der inskribierten HörerInnen erhalten.
Der FWF muss zusätzlich mit
35 Mio. Euro (25 Mio. Euro zur Aufrechterhaltung des
Forschungsbetriebes und 10 Mio. Euro für Ersatzinvestitionen) dotiert
werden.
Jene 500 ProfessorInnen-Stellen,
die den Universitäten im Juni 2001 versprochen wurden, sind sofort zu
finanzieren.
6. Dem Nationalrat bis 30.4.2004
eine Regierungsvorlage zur Einführung eines modernen „tenure track systems“
vorzulegen und ein überholtes Kuriensystem durch Einführung einer
einheitlichen HochschullehrerInnen-Kurie zu ersetzen.
Dieses System ist ein international
anerkanntes und gut funktionierendes Dienstrecht. Es bietet die Möglichkeit des
Erwerbs leistungsabhängiger Arbeitsplatzsicherheiten und möglichst früher
Selbständigkeiten in Forschung und Lehre. Teamorientiertes Arbeiten und
internationale Erfahrungen werden dabei verstärkt gefördert und honoriert.
Dazu bedarf es einer Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 und des
Dienstrechts. International ist leistungsabhängige Arbeitsplatzsicherheit
durchaus üblich. In den USA sind etwa 50% der ProfessorInnen tenure, d.h. sie
sind definitiv gestellt. Definitivstellung heißt allerdings nicht Unkündbarkeit
(auch bei unbefristeten Verträgen ist Kündigung bei Nichterbringen der Leistung
möglich).
7. Dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zur Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 vorzulegen,
durch die die demokratische Mitbestimmung der Studierenden und des akademischen
Mittelbaus wieder hergestellt wird.
8. Dem Nationalrat bis spätestens
31.12.2003 ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der AkademikerInnenquote sowie des
Anteils an ForscherInnen in der Bevölkerung vorzulegen.
Die
unterfertigten Abgeordneten verlangen, diesen Antrag gemäß §§ 74a
Abs. 1 in Verbindung mit 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesminister Gehrer ist anwesend, und ich bitte jetzt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig, als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort zu ergreifen. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte.
15.01
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kaum ein Herbst hat an den österreichischen Schulen und Universitäten so trist begonnen wie dieser. Und das will etwas heißen – im negativen Sinne –, denn die Bildungslandschaft in Österreich ist in den letzten Jahren von vielen Sparpaketen getroffen worden. Aber jetzt ist die Situation noch einmal verschärft; die Stundenkürzungen schlagen voll durch.
Gerade die musisch-kreativen Freigegenstände und die Schwerpunkte an den Schulen sind gekürzt worden. Und dazu kommen noch die Hilfeschreie von den Universitäten