Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 227

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nicht doch besser bestellt ist, wenn wir sagen, das, was auf der Tagesordnung steht und wozu es Stimmen gibt, ist anzuhören, und dann sollten wir abstimmen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass das das letzte Mal war. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Mainoni zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.41

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zum Eigenkapitalersatz-Gesetz ist tatsächlich auch wiederum eine notwendige Nach­ziehung einer Gesetzesmaterie, die bisher, vor allem auch in der Bundesrepublik Deutschland, durch Rechtsprechung geregelt wurde. Es handelt sich vor allem um einen nicht unwichtigen Bereich im Insolvenzrecht, in Insolvenzangelegenheiten. Ich bin sehr froh darüber, dass es nunmehr eine eindeutige Regelung gibt, wobei in erster Linie die Kapitalgesellschaften erfasst sind, aber auch die Genossenschaften mit be­schränkter Haftung und natürlich auch Personengesellschaften, bei denen kein unbe­schränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, also die GmbH & Co KGs.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zwei mir wichtige Dinge anzusprechen. Die Diskussion um die strafrechtliche Relevanz des Handels des so genannten Lombard-Klubs ist Ihnen sicherlich nicht entgangen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft ist jetzt der Vorschlag einer Diversion gemacht worden. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass eine Diversion, und das bedeutet ohne Schuldeinbekenntnis und dass auch jemand Dritter die Strafe bezahlen kann, in die­sem Fall sehr problematisch ist. Es geht nicht darum, dass ich hiemit an einem Gesetz oder letztendlich auch an einem Vorschlag der Staatsanwaltschaft Kritik anbringe, sondern es geht darum, dass wir alle wissen, dass die Auswirkung der Tätigkeit dieser Herren in diesem Lombard-Klub für uns alle eine schädigende war. Auch der Euro­päische Gerichtshof hat sich damit beschäftigt, und leider Gottes ist hier in Österreich das Ergebnis derart gestaltet.

Ein zweiter Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Frau Kollegin Stoisits! Sie haben gegenüber unserem Justizminister, wenn auch sehr süffisant, das Wort „Wiederho­lungstäter“ gebraucht. Ich darf Sie schon daran erinnern, Frau Stoisits, dass es gerade in der ersten schwarz-blauen Regierungsperiode doch eine gewisse Aufgeregtheit dar­über gegeben hat, dass wir Freiheitliche an der Regierung sind, und man natürlich ganz bewusst den Herrn Justizminister als persönlichen Bekannten von Jörg Haider ganz besonders treffen wollte. Ich meine, dass das auch der Hauptgrund für insgesamt sechs oder sieben Misstrauensanträge war. Sie sehen aber, dass die Arbeit unseres Justizministers wirklich vollkommen unbestritten und qualitativ sehr hochwertig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Richterschaft und eine zeitlich be­schränkte Ernennung hat der Herr Justizminister ganz unmissverständlich, nicht nur gestern im ORF, sondern auch heute und auch vor den Medien – und das lässt keine Interpretationen mehr zu – vollkommen klar erklärt, dass er nicht daran denkt.

Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang schon auch etwas sagen: Auch mir ist aus meiner Tätigkeit am Gericht bekannt, dass eine große Zahl von Richtern wirk­lich unter einem sehr hohen psychischen Druck mit großartiger Leistung arbeitet und Großartiges vollbringt. Es gibt jedoch auch Einzelfälle – und man sollte meiner Mei­nung nach in diesem Zusammenhang auch Einzelfälle ansprechen dürfen –, bei denen


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