Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 228

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gewisse Verfahren einfach länger dauern. Es geht dabei auch nicht um Statistik, son­dern es geht in erster Linie um Menschen, die durch ein laufendes Gerichtsverfahren verunsichert sind, die schlaflose Nächte, Probleme und Sorgen haben, wie das auch der Herr Justizminister ausgeführt hat, die Kredite aufnehmen müssen und dergleichen mehr. Ich meine, es darf schon auch angedacht werden, was man unternehmen könnte, um eine sicherlich nur geringe Anzahl von Richtern dazu zu bewegen, dieselbe Leistung zu erbringen, wie sie eine Vielzahl ihrer Kollegen erbringt. Es darf nicht verbo­ten sein, darüber zu diskutieren.

Zum Schluss kommend: Die Äußerungen des Herrn Justizministers waren vollkommen klar. Und der Aufschrei zu diesem Thema ist meines Erachtens schon auch sehr künst­lich, denn beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland gibt es die Ernennungen auf Zeit für Richter. Es gibt die Ernennung auf Zeit, auf zwölf Jahre, es gibt aber auch die Ernennung auf Probe, nämlich für fünf Jahre. Es gibt also auch in anderen Staaten diese Diskussion. Wir gehen jedoch davon aus – und das ist unmissverständlich erklärt worden –, dass das bei uns nicht der Fall sein wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.46

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Uhr ist wunschgemäß auf 7 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


20.46

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vielleicht hätte ich es nicht mehr angesprochen, wenn sich Herr Mainoni jetzt nicht sozusagen selbst zu Ihrem Pflichtverteidiger ernannt hätte. Ich gehe nicht davon aus, dass das unmittelbar in Ihrem Auftrag geschehen ist. Aber es fordert mich natürlich geradezu heraus.

Herr Minister! Nach Ihrer Wortmeldung in der aktuellen Diskussion – sie ist noch nicht abgerissen, sondern setzt sich, wovon ich mich gerade eben im Internet anhand der morgigen Zeitungen überzeugen konnte, heftig fort, weil eben hier ein Prinzip verletzt wurde – muss ich sagen, dass ich Ihre Meinung da nicht teilen kann. Sie haben in Ihrer Wortmeldung davon gesprochen, dass in einem Brainstorming, in dem es darum ge­gangen sei, die Verfahrensdauer zu verkürzen, von Ihnen der gegenständliche Vor­schlag eingebracht worden sei. – Korrigieren Sie mich, wenn ich das jetzt nicht richtig wiedergebe! – Ich fasse es jetzt in meinen Worten: Unter anderem wurde also auch die Idee ventiliert, die Richter nur auf Zeit zu bestellen, denn dann würden sie einem Druck unterliegen. Wie sonst wäre auch der Konnex zu verstehen zwischen einer Diskussion über ein so wesentliches rechtsstaatliches Prinzip wie die Unversetzbarkeit der Richter und ihre Bestellung auf Lebenszeit und einer Diskussion, in der es um die Verfahrens­dauer geht? – Ich teile Ihre Sorge bezüglich der Länge der Verfahren, aber ich bin überhaupt nicht Ihrer Meinung, wenn Ihnen just in dieser Diskussion gerade das in den Sinn kommt.

Wie ich jetzt gesehen habe, haben sich namhafte Verfassungsjuristen, nämlich genau jene, die jetzt als Experten im Verfassungskonvent engagiert sind, also der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Korinek, und Herr Professor Mayer, glasklar dazu ge­äußert, was das Ventilieren – wie das jetzt genannt wird – von solchen Ideen bedeutet. Darum ist auch dieser öffentliche Aufschrei, wie Sie das genannt haben, für mich so wichtig. Ich sage, es gehört einfach zu einer kultivierten Diskussion in einem Rechts­staat, dass man – im übertragenen Sinn – aufschreit, wenn solche Ideen ventiliert wer­den.

Dass das Mitglied des Justizausschusses Mainoni Sie in diesen Ventilationsabsichten durchaus unterstützt, beweist, dass Sie damit nicht alleine sind. Herr Minister! Mein


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