Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 239

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des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey (215 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Niemand hat sich zu Wort gemeldet.

Wir kommen sofort zur Abstimmung.

Wer dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, wie es im Ausschussbe­richt 55 der Beilagen vorgeschlagen wird, die Genehmigung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Frau Stadler? Herr Haubner? – Das ist einstimmig ange­nommen.

10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän­dert wird (119/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! (Die Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap und Scheibner besprechen sich vor den Sitzreihen.) Hier gibt es eine Zusammenrottung der Klub­obleute. Ich möchte Sie bitten, dies aus Respekt vor dem Redner einzustellen. (Abg. Scheibner: Herr Präsident, wir „rotten“ nicht!) Es gibt jedenfalls keine gebührende Beachtung für einen Redner. Meine Aufgabe ist es, diese Beachtung sicherzustellen. (Allgemeiner Beifall.)

Herr Abgeordneter, Sie sind zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.29

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen!“ (Abg. Neudeck: Ist das Eigenwerbung?) Dieser Spruch, meine sehr verehrten Damen und Herren, könnte auf diesen Gesetzesantrag, der von der sozialdemokrati­schen Fraktion eingebracht wurde, angewandt werden. Wir stellen nämlich mit Genug­tuung fest, dass dieser Initiativantrag dazu geführt hat – nach einer längeren Diskus­sion im Gesundheitsausschuss –, dass diese Bestimmung bei der Änderung des Öff­nungszeitengesetzes und der Änderung der Gewerbeordnung aufgenommen wurde.

Anlass für diese Gesetzesinitiative war die Umsetzung der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie, die nun Zug um Zug erfolgt. Damals war im Initiativantrag der Abgeordneten Donabauer und Lichtenegger eine entsprechende Regelung nicht vorgesehen. Sicher­gestellt werden sollte nämlich, dass das Versandhandelsverbot für Nahrungsergän­zungsmittel aufrecht bleibt. – Soweit zu diesem Sachverhalt.

Erlauben Sie mir aber, dass ich noch kurz grundsätzlich zur Problematik Nahrungser­gänzungsmittel, die mit diesem Gesetzesantrag in einem unmittelbaren Zusammen­hang steht, Stellung nehme. Wir haben heuer im Sommer wiederum erlebt, dass einige Sportler verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen haben, bei denen in weiterer Folge ein positiver Dopingbefund gegeben war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt seit März dieses Jahres einen Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion, in dem diese Problematik ausführlich dargestellt wird und auch aufgezeigt wird, welche Wege das Hohe Haus gehen müsste, um diese Pro­bleme zu beseitigen.

 


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