welche Aufträge –, den Finanzminister auffordern, diese Fragen zu beantworten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner.
15.46
Abgeordneter Herbert
Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt wirklich geschäftsordnungsmäßig den Antrag,
dass sich die Präsidiale in ihrer nächsten Sitzung noch einmal – und ich
sage, anscheinend wird das leider notwendig sein – mit der Frage der
Handhabung der Vertraulichkeit der im Unvereinbarkeitsausschuss getätigten
Angaben, Diskussionen und Beschlüsse befasst. Wie wir sehen, berufen sich hier
sogar Redner darauf, dass sie von Kollegen, anscheinend von Mitgliedern dieses
Ausschusses, über Inhalte aus diesem Ausschuss informiert worden sind. (Abg. Schieder:
Nicht über Inhalte! Über die Tatsache, ob er dem Ausschuss berichtet hat! Nicht
über Inhalte!)
Also wenn Sie diese Dringliche Anfrage gelesen haben, dann müssen Sie erkannt haben, dass es hier nicht nur darum geht, ob etwas gemeldet worden ist oder nicht, sondern auch um Inhalte. Daher ist es notwendig, dass wir über diese Vertraulichkeit noch einmal in der Präsidiale befinden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Molterer.
15.47
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Scheibner, dass wir das in der nächsten Präsidiale behandeln sollen, an. Ich halte aber fest:
Erstens: Die Unvereinbarkeitsfrage ist
keine Frage der Vollziehung, sondern ausschließlich eine Frage des Parlaments.
(Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Zweitens, Herr Kollege Schieder: Ich erinnere an die letzte Präsidiale, in der wir ganz klar festgehalten haben, dass für alle Fraktionen die Vertraulichkeit gilt. Meine, unsere Fraktion hält sich daran – offensichtlicht tun das nicht alle!
Drittens: Es gilt selbstverständlich § 90 der Geschäftsordnung.
Und viertens: Ich verweise auf § 91 der Geschäftsordnung, wonach es selbstverständlich dem Minister obliegt, eine Frage nicht zu beantworten, dann aber auch zu begründen, weshalb er das nicht tut. Insofern ist es vollkommen korrekt, wie Karl-Heinz Grasser hier geantwortet hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.48
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nachdem sich
jetzt entsprechend unserer Praxis alle Klubobleute einmal zu Wort gemeldet haben,
stelle ich zum Antrag des Herrn Abgeordneten Schieder fest, dass dies kein
Antrag zur Geschäftsbehandlung ist, wie er unserer Geschäftsordnung entspricht.
(Abg. Dr. Fischer – auf Abg. Scheibner weisend –: Das war ein
Antrag?)
Ich darf noch einmal sagen – Sie waren nicht da, Herr Präsident Fischer –: Das war kein Antrag! Es wurde die Frage der Beantwortung der einzelnen Fragen durch den Minister releviert. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass er nach § 90 der Geschäftsordnung nur verpflichtet sei, zu Fragen der Vollziehung Stellung zu nehmen. Ich