Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Implementierung im Bereich der Rektorenbestellung, Vizerektorenbestellung, in der Wahl des Senates ist im Laufe dieses Jahres nun vollendet worden. Es geht jetzt darum, die Budgetaufteilung für die nächsten Jahre transparent und für alle zugänglich zu machen, die Qualitätsoffensive durch die Einrichtung der Qualitätsagentur voranzutreiben, den Universitätsbauplan zu erstellen, genauso wie wir einen Schulentwicklungsplan haben, die Leistungsvereinbarungen vorzubereiten, und es geht auch darum, den Kollektivvertrag für die neuen Universitäten zu erarbeiten.
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Sie haben den Universitäten schon zusätzliche Mittel für diese Implementierungskosten erstattet und wietere Teile davon auch noch angekündigt. Wie wird die Aufteilung dieser zusätzlichen Implementierungsunterstützungsmittel erfolgen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es werden insgesamt 9,2 Millionen € ausgegeben. Das sind die Anforderungen der Universitäten, die auch völlig abgedeckt werden. Den größten Anteil an den Implementierungskosten haben die medizinischen Universitäten. Die drei Universitäten erhalten insgesamt 5,4 Millionen €. Ich möchte Sie aber bitten, die Liste der einzelnen Zuteilungen an die Universitäten auf unserer Homepage abzurufen. Es ist dort transparent dargestellt, wie viel jede Universität erhält.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Was erwarten Sie sich konkret von der künftigen Tätigkeit der Qualitätssicherungsagentur?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Qualitätssicherungsagentur ist im Universitätsgesetz 2002 festgehalten. Die Qualitätssicherungsagentur hat als erste Aufgabe, festzustellen, ob in den einzelnen Universitäten die Qualitätssicherung vorgenommen wird, ob Qualitätssicherungsinstrumentarien eingerichtet wurden, und sie hat Hilfestellungen bei derartigen Maßnahmen zu geben.
Weiters ist es wichtig, auf europäischer Ebene mit anderen Qualitätssicherungsagenturen an Benchmarks zu arbeiten, und zwar deshalb daran zu arbeiten, um die Frage beantworten zu können: Was macht die Qualität einer Universität aus? Es wird auch die Aufgabe der Agentur sein, Peer-Review-Gruppen zur Verfügung zu stellen und Hilfestellungen bei Evaluierungen einzelner Teilbereiche der Universitäten zu geben.
Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Regierung hat die autonomen Forschungsförderungseinrichtungen ins Visier genommen und möchte ihnen Geschäftsführung und Aufsichtsräte verordnen. Dabei ist es wichtig, zwischen harten und weichen Birnen und Williams zu unterscheiden. Wie objektivieren Sie die Kompetenz zukünftiger Aufsichtsräte und Geschäftsführer?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.