14.41
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten von EUMETSAT enthält im Wesentlichen Änderungen redaktioneller Natur. Daher werden wir diesem Protokoll zustimmen.
Ich möchte Ihnen trotzdem einige Informationen nicht vorenthalten, da wir doch von Wetterkapriolen immer häufiger betroffen sind. EUMETSAT ist eine zwischenstaatliche Organisation, der derzeit 18 europäische Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, angehören. Eine wichtige Aufgabe dieser Organisation ist der Betrieb europäischer Wettersatelliten, die hochwertige Daten liefern für die Wettervorhersage, aber auch für die langfristige Beobachtung des Klimas. Dadurch können Vorhersagen, wo und wann mit Stürmen, Überflutungen oder Dürreperioden zu rechnen ist, wesentlich besser getätigt werden.
Sehr begrüßenswert ist, dass von der neuen Technologie auch 53 afrikanische Staaten profitieren, die ja von Klimaschwankungen und Trockenperioden weitaus mehr betroffen sind als Europa.
Das Projekt PUMA, das alle Länder südlich der Sahara erfasst, soll ein eigenständiges Netzwerk für die Wetterbeobachtung in Afrika aufbauen und wird von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Entwicklungsfonds unterstützt. Dieses Kooperationsmodell ist ein ganz besonderes und wichtiges Projekt, denn afrikanische Spezialisten werden ausgebildet, um dann weiterhin als Ausbildner im eigenen Land arbeiten zu können.
Mit diesen und weiteren Kooperationen zum Beispiel zwischen den USA und Europa wird ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Klimabeobachtung gesetzt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.
Gegenstand ist die Genehmigung des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001 (218 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
(FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988,
das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004
geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von
Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt
werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 – BÜG 2003), erlassen
wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird,
das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu
Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert
wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003) (324 d.B.)